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[FYI] BGH zum Luegendetektor online



Der Volltext der Entscheidung findet sich auf 
Das Internet als Chance und Bedrohung - Symposion in Saarbrücken

http://www.jura.uni-sb.de/jurpc/rechtspr/19980192.htm

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           Die Anwendung des Polygraphen setzt, von
           generellen Bedenken gegen den hier praktizierten
Kontrollfragentest (vgl.
           Rill/Vossel NStZ 1998, 481) abgesehen, jedenfalls voraus, daß der
           Untersuchte nicht nur mit der Zuverlässigkeit des Verfahrens
rechnet, sondern
           auch annehmen muß, ein für ihn ungünstiges Ergebnis werde in
derselben Weise
           Berücksichtigung finden wie ein günstiges. Anderenfalls sind
verläßliche
           Resultate von vornherein in Frage gestellt, weil der Respekt des
Untersuchten
           vor dem "Entdecktwerden" einen wichtigen Faktor für das Gelingen
des Tests
           darstellt (sog. "friendly examiner syndrome", vgl. Rogall in
SK-StPO 14. Lfg. §
           136 a Rdn. 73; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn.
698, 701;
           Frister ZStW 106 (1994), 303, 311).
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