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[FYI] "dmmv Europa-Aktivitaeten fuer EC"
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] "dmmv Europa-Aktivitaeten fuer EC"
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Wed, 13 Jan 1999 08:42:27 +0100
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- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?63983
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dmmv Europa-Aktivitaeten fuer Electronic
Commerce
Duesseldorf (ots) - Weltweites
Kundenpotential, ein- und
verkaufen ueber alle Grenzen hinweg - Electronic
Commerce verheisst fuer Haendler und Kunden
nahezu unbegrenzte Moeglichkeiten. Dem entgegen
stehen in vielen Laendern derzeit noch nationale
juristische und steuerliche Regelungen, die
wirtschaftliche Beeintraechtigungen und
Unsicherheiten bei den Marktteilnehmern
verursachen koennen. Der Deutsche Multimedia
Verband (dmmv) hat deshalb aktiv am Vorschlag
fuer die EU-Direktive zum elektronischen
Geschaeftsverkehr mitgearbeitet, die einen
ersten Schritt zur Angleichung der rechtlichen
Aspekte auf europaeischer Ebene darstellt.
Alexander Felsenberg, Geschaeftsfuehrer und
Vizepraesident des
dmmv: "Electronic Commerce ist zwar ein
weltweites Thema, aber im Hinblick auf die
Warenauslieferung und Bezahlung ist es vor allem
ein EU-Thema, wenn nicht sogar DAS Europathema
fuer 1999."
Wichtige Bereiche, die bei
Geschaeftsanbahnung und Warenaustausch
ueber das Internet von Bedeutung sind, sind
Rechts- und Vertragssicherheit beim Kaufvorgang
sowie Rahmenbedingungen fuer Werbung und
Marketing.
Hierzu gehoeren die Punkte
* Vertragsabschluss / Digitale Signatur *
Verantwortung fuer Inhalte /
Impressumspflicht * Herkunftslandprinzip *
Werbe-E-Mails * Werbung fuer Freiberufler
Vertragsabschluss / Digitale Signatur
Zentrales Element fuer das Zustandekommen von
Online-Shopping ist
der Vertragsabschluss online. Dieser wird
weiterhin akzeptiert und durch die Einfuehrung
der digitalen Signatur auf europaeischer Ebene
untermauert. Hier wird in Zukunft eine
Rueckbestaetigung der Warenzusammenstellung, des
Gesamtwertes und der Versandadresse fuer alle in
Europa angebotenen Dienstleistungen zwingend
notwendig sein.
Verantwortung fuer Inhalte /
Impressumspflicht Ein wichtiger Bestandteil
einer gesicherten Rechtslage ist die
allgemeine Impressumspflicht fuer
Online-Inhalteanbieter. Genauso wie etwa bei
Zeitungen muessen auf der Website Name,
Anschrift, Verantwortungsbereich verzeichnet
sein. So ist eine eindeutige Zuordnung der
Verantwortlichkeit fuer Inhalte gewaehrleistet.
Die gesamte Thematik der Verantwortlichkeit soll
nach der Formel des IuKDG (Informations- und
Kommunikationsdienste Gesetz) geloest werden.
Inhalteanbieter haften demzufolge fuer die
Inhalte (Hosting und Access-Provider haften
nicht fuer Inhalte - ausser bei positiver
Kenntnis).
Herkunftslandprinzip
Die Richtlinie sieht nach unserem Vorschlag
das
Herkunftslandprinzip vor, d.h. das Angebot
(E-Commerce) wird nach den Gesetzen des Landes
beurteilt, nicht massgeblich ist das Land der
Nutzung (Nutzungslandprinzip). Der dmmv setzt
sich fuer eine Anpassung der
Mehrwertsteuer-regelungen in den
EU-Mitgliedsstaaten ein und erteilt einer
angeblich geplanten "Internetsteuer" eine klare
Absage.
Werbe-E-Mails
Das Verschicken von Werbe-E-Mails wird
erlaubt sein. Bedingung:
Kennzeichnungspflicht, d.h. in der Betreffzeile
muss der Hinweis "Werbung" oder ein aehnlicher
Hinweis stehen. Ferner wird zur Zeit noch
diskutiert, ob eine umfangmaessige Limitierung
der E-Mail, z.B. auf 5 Kilobyte, festgeschrieben
werden soll. Uns ist wichtig, dass die
Massenversendung von E-Mails auch in der Zukunft
nicht unter Strafe gestellt wird, weil hier ein
legitimes Interesse der Anbieter gegeben ist.
Bei der Kennzeichnung wird dem Nutzer eine
einfache und schnelle Einschaetzung des Inhalts
ermoeglicht. Ein einfacher Klick und die Mail
wird gelesen oder nicht...
Werbung fuer Freiberufler
Der Punkt Werbung fuer Freiberufler ist sehr
umstritten, da es
unterschiedliche Loesungen in den
EU-Mitgliedstaaten gibt. Deshalb wurde dieses
Thema an die Standesorganisation der freien
Berufe (AErzte, Apotheker, Rechtsanwaelte etc.)
verwiesen. Die europaeische Standesorganisation
wird hierfuer eine Loesung vorschlagen.
Weitere Informationen zum dmmv siehe
http://www.dmmv.de
Besuchen Sie den 1. Deutschen Electronic
Commerce Kongress '99
(DECK) am 20.-22. Februar 1999 in Duesseldorf:
* Online: der Handel im virtuellen Raum
(Samstag, 21. Februar) * Point of Sale:
elektronischer Handel vor Ort (Sonntag, 21.
Februar)
* CityCommerce: Electronic Commerce im
lokalen Bezug (Sonntag, 21.
Februar)
* Instore-TV (Montag, 22. Februar)
Informationen zu Programm, Referenten,
Kongressteilnahme
http://www.dmmv.de/deck
ots Originaltext: Deutscher Multimedia Verband
Im Internet recherchierbar:
http://www.newsaktuell.de
Kontakt:
Deutscher Multimedia Verband (dmmv)
Gregor Fuchs
Kaistrasse 14
40221 Duesseldorf
Tel. 0211 852 86-17
Fax. 0211 852 86 -15
Email: fuchs@dmmv.de
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