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Re: ICTF 2. Vorauseilender Gehorsam, oder Pflicht



Ich dachte, die ICTF waere mehr oder weniger out, seit sogar Hoeren als 
Mitglied des Medienrates in einem Aufsatz in der NJW (Neue Juristische 
Wochenschrift) gegen Anfang des Jahres (hab die genaue Fundstelle nicht 
parat - kann wer zufaellig aushelfen?) explizit geschrieben hat, dass es 
keinen Grund gibt, weshalb gerade die Provider das Recht / die Pflicht 
haben sollen, zu entscheiden, welche Inhalte rechtswidrig sind.

Aber die Idee, das nicht der Nutzer bzw. Kunde, sondern der Verkaeufer bzw. 
Provider Koenig ist, ist offenbar nicht tot. Ich hab neulich mit einem von
http://www.digitalehanse.com gesprochen, die suchen das Netz mittels 
Mustererkennung nach urheberrechtswidrigen Bildern auf Webseiten ab. Der 
hat gemeint, er kann ohne Gerichtsprozess die Provider einfach anschreiben, 
dass sie die seiner Meinung nach rechtswidrigen Bilder runterschmeissen.
Man kann sich meiner Meinung nach auch beim Jugendschutz nicht ernsthaft 
darueber streiten, dass der Zensor eine demokratische Legitimation braucht. 
Aber beim Urheberrecht liegt es doch nun wirklich auf der Hand: Wenn ein 
wirtschaftlich starkes Medienunternehmen einen kleinen Provider anschreibt, 
er soll doch bitte alles runterschmeissen was ihnen nicht passt, dann wird 
er sich kaum widersetzen (koennen), zumal er unternehmerisch auch nichts 
von einem Widerstand hat.
Nichts gegen Digitale Hanse im Allgemeinen, aber jedem muesste die 
Unausgewogenheit dieses Konzeptes auffallen. Zur Strafe wuensche ich ihnen, 
dass sie zwischen Disney und Bertelsmann beim Streit um irgendwas 
Millionenschweres geraten und zermalmt werden.
Das Recht muss durchaus nicht nur von staatlichen Stellen gesprochen 
werden, aber jedenfalls von unparteiischen Stellen, da sind sich doch 
hoffentlich alle einig.