[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Teure Links



Hallo,

Links müssen nicht unbedingt strafbar sein, um weh zu tun -
aus
<URL:http://www.spartips.com/presse/presseerklaerung5.html>:

> [...]
>    Maulkorb fürs Internet? - Neuer Link-Prozeß (25.03.1999).

>        Das Internet lebt von der Verwendung von sogenannten Links,
>    Verweise von einer Informations-Seite zur anderen. Umstritten ist die
>    rechtliche Bedeutung der Links. Macht sich ein Betreiber eines
>    Internet-Angebotes die fremden Inhalte zu eigen, wenn er diese
>    verlinkt? Deutsche Gerichte hatten diese Frage in der jüngsten
>    Vergangenheit mehrfach zu klären. Dabei urteilten sie zumeist nach der
>    Absicht, die hinter der Verwendung des Links bestand.

>        Ein neuer Link-Prozeß geht über die bisherigen Verfahren weit
>    hinaus. Der Betreiber des Internet-Angebotes (Spartips.Com)
>    www.spartips.com setzte einen Link auf ein Programm zur
>    Telefontarif-Berechnung mit der Absicht, dieses den Lesern seines
>    regelmäßig erscheinenden Newsletters vorzustellen. Wenig später
>    erhielt er eine Abmahnung aus der Kanzlei des Münchener Rechtsanwaltes
>    Freiherr von Gravenreuth. Der Name des verlinkten Tarifprogrammes
>    enthalte ein eingetragenes Warenzeichen.

>        Neben der Forderung, den Namen nicht weiter zu verwenden, enthielt
>    die Abmahnung die Aufforderung nach der Anerkennung von Schadens-
>    ersatzansprüchen. Zu dem verursachten Schaden zähle auch das Honorar
>    des Rechtsanwaltes von Gravenreuth in Höhe von 1895,21 DM.

>        Die Brisanz dieses Falles liegt darin, daß die Verwendung des
>    Links ohne wirtschaftliches Interesse und in einer allgemein üblichen
>    Form geschah. Eine Suchmaschinen-Recherche ergab, daß etwa 80 weitere
>    Internet-Angebote in vergleichbarer Weise auf das Programm verwiesen
>    hatten. Hierzu Thomas Benner, einer der Betreiber des Angebotes: "Wir
>    sind gerne bereit, Links aus unserem Angebot zu entfernen, auch dann,
>    wenn wie in diesem Fall kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Ein
>    kurzer Anruf der Klägerin hätte in dem Fall genügt. Wir sind jedoch
>    nicht dazu in der Lage, vor jedem Bericht eine Warenzeichenrecherche
>    durchzuführen. Würden wir in diesem Fall nachgeben und das Honorar
>    zahlen, käme dies der Ausstellung eines Blanko - Schecks gleich. Wir
>    würden mit derartigen Schreiben überhäuft werden. Falls die Klägerin
>    in dem Prozeß recht bekommen sollte, entspräche dies einem Maulkorb
>    fürs Internet."
> [...]

Ich nehme mal an, es geht wieder um irgendeinen "Explorer".
Allerdings scheint es, als hätte der Verlinker der Abmahnung
genügt und keine gerichtliche Klärung herbeigeführt.

Tim