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Teure Links
- To: debate@fitug.de
- Subject: Teure Links
- From: Tim Landscheidt <tim.landscheidt@gmx.de>
- Date: Fri, 26 Mar 1999 00:54:17 +0000
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: <URL:http://home.pages.de/~scarface/>
- References: <199903251806.SAA19117@butler.oche.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo,
Links müssen nicht unbedingt strafbar sein, um weh zu tun -
aus
<URL:http://www.spartips.com/presse/presseerklaerung5.html>:
> [...]
> Maulkorb fürs Internet? - Neuer Link-Prozeß (25.03.1999).
> Das Internet lebt von der Verwendung von sogenannten Links,
> Verweise von einer Informations-Seite zur anderen. Umstritten ist die
> rechtliche Bedeutung der Links. Macht sich ein Betreiber eines
> Internet-Angebotes die fremden Inhalte zu eigen, wenn er diese
> verlinkt? Deutsche Gerichte hatten diese Frage in der jüngsten
> Vergangenheit mehrfach zu klären. Dabei urteilten sie zumeist nach der
> Absicht, die hinter der Verwendung des Links bestand.
> Ein neuer Link-Prozeß geht über die bisherigen Verfahren weit
> hinaus. Der Betreiber des Internet-Angebotes (Spartips.Com)
> www.spartips.com setzte einen Link auf ein Programm zur
> Telefontarif-Berechnung mit der Absicht, dieses den Lesern seines
> regelmäßig erscheinenden Newsletters vorzustellen. Wenig später
> erhielt er eine Abmahnung aus der Kanzlei des Münchener Rechtsanwaltes
> Freiherr von Gravenreuth. Der Name des verlinkten Tarifprogrammes
> enthalte ein eingetragenes Warenzeichen.
> Neben der Forderung, den Namen nicht weiter zu verwenden, enthielt
> die Abmahnung die Aufforderung nach der Anerkennung von Schadens-
> ersatzansprüchen. Zu dem verursachten Schaden zähle auch das Honorar
> des Rechtsanwaltes von Gravenreuth in Höhe von 1895,21 DM.
> Die Brisanz dieses Falles liegt darin, daß die Verwendung des
> Links ohne wirtschaftliches Interesse und in einer allgemein üblichen
> Form geschah. Eine Suchmaschinen-Recherche ergab, daß etwa 80 weitere
> Internet-Angebote in vergleichbarer Weise auf das Programm verwiesen
> hatten. Hierzu Thomas Benner, einer der Betreiber des Angebotes: "Wir
> sind gerne bereit, Links aus unserem Angebot zu entfernen, auch dann,
> wenn wie in diesem Fall kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Ein
> kurzer Anruf der Klägerin hätte in dem Fall genügt. Wir sind jedoch
> nicht dazu in der Lage, vor jedem Bericht eine Warenzeichenrecherche
> durchzuführen. Würden wir in diesem Fall nachgeben und das Honorar
> zahlen, käme dies der Ausstellung eines Blanko - Schecks gleich. Wir
> würden mit derartigen Schreiben überhäuft werden. Falls die Klägerin
> in dem Prozeß recht bekommen sollte, entspräche dies einem Maulkorb
> fürs Internet."
> [...]
Ich nehme mal an, es geht wieder um irgendeinen "Explorer".
Allerdings scheint es, als hätte der Verlinker der Abmahnung
genügt und keine gerichtliche Klärung herbeigeführt.
Tim