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Re: SigG, zweiter Teil...



* Thomas Roessler (roessler@guug.de) [990506 00:40]:
> Wenn ich mich recht entsinne, geisterten mal Entwürfe zu einem
> "zweiten Teil" des SigG durch die Landschaft, in dem Zivilrecht
> geeignet an die Verwendung digitaler Signaturen angepaßt werden
> sollte.
> 
> Hat irgendwer hier eine URL dazu im Hinterhaupt oder in den
> Bookmarks? ;)

http://www.provet.org

http://www.iukdg.de

Es handelt sich um die jetzt durch die Sig-Richtlinie wieder 
aktuell gewordene Frage, wann eine digitale Signatur der 
Schriftform gleichgestellt wird: Stichwort § 126a BGB, der 
allerdings im Entwurf hängengeblieben ist.

Gruss

Rigo