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Re: SigG, zweiter Teil...
- To: Rigo Wenning <rigo@fitug.de>
- Subject: Re: SigG, zweiter Teil...
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@info25.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Mon, 21 Jun 1999 19:20:16 +0200 (CEST)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <1999052508:03:23@uni-bonn.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hi,
> Das ist sehr streitig, denn die Formvorschriften haben auch
> andere Schutzzwecke als allein den Beweis. Diese Funktionen,
> wie Übereilungsschutz, werden durch eine reine Gleichsetzung
Sehr richtig !! Und nur ein Sachbearbeiter in der EG kann auf die Idee
kommen -.
> von Unterschrift und DigSig wohl kaum erfüllt. So gesehen braucht
> man nach der Gleichsetzung, wie Axel sie beschrieben hat, eine
> weitere Norm, um die DigSig den vorhandenen Schutzzwecken
> anzupassen.
Wie sollte denn sowas aussehen ?? Welche Computerfunktionen koennten vor
uebereilten Entscheidungen schuetzen ??
Heiko