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Re: SigG, zweiter Teil...




Hi,

> Das ist sehr streitig, denn die Formvorschriften haben auch 
> andere Schutzzwecke als allein den Beweis. Diese Funktionen, 
> wie Übereilungsschutz, werden durch eine reine Gleichsetzung 

Sehr richtig !! Und nur ein Sachbearbeiter in der EG kann auf die Idee
kommen -.

> von Unterschrift und DigSig wohl kaum erfüllt. So gesehen braucht 
> man nach der Gleichsetzung, wie Axel sie beschrieben hat, eine 
> weitere Norm, um die DigSig den vorhandenen Schutzzwecken 
> anzupassen.


Wie sollte denn sowas aussehen ?? Welche Computerfunktionen koennten vor
uebereilten Entscheidungen schuetzen ??

Heiko