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Re: Rechtsprechung digitale Signaturen?



Hi,

>NACK zu "gut gekapselt"; eine Kartenschwaeche eines millionenfach
>im Einsatz befindlichen Systems, die Tron herausfand, moechte ich
>hier nicht im Detail beschreiben - es ist schlicht zu trivial :-)

Noch was extrem triviales, hoffe, Ihr seit Euch alle im Klaren, dass es
hier nur um den Beweis der Abgabe von Willenserklaerungen geht, die auch
ohne Chipkarte abgegeben werden koennen. Umkehr der Beweislast duerfte es
hier auch mit Chipkarte kaum geben.

Heiko