hallo,
> D.h. ein (Fremd-)Cancel ist im wesetlichen ein 'Befehl an einen
> Computer'. (Keine Aeiusserung gegenueber Menschen oder juristischen
> Personen.)
meine argumentation bei den bincancel-erhebungen gegen mich war, dass
ein cancel eben kein "befehl", sondern ein "hinweis" ist: der
newsadmin entscheidet, ob er cancels generell durchfuehrt, und er
entscheidet, welche sorte von (entsprechend gekennzeichneten)
fremdcancels er nicht durchfuehren will (ausaliasen von "cyberspam",
"bincancel", etc.). zweiteres ist natuerlich bei "boesartigen"
fremdcancels nicht der fall.
inwieweit der staatsanwalt dem gefolgt ist, weiss ich noch nicht,
weil ich den akt noch nicht habe.
ciao,
cm.
--
christian mock @ home in vienna, austria
vorerhebungen eingestellt! -> http://www.tahina.priv.at/bincancel/
0. Verein für Internet-BEnutzer Österreichs (.AT): http://www.vibe.at/
kein urlaub in kaernten!