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Re: Urheberrecht/Patentrecht: Digital-Audio-Patent



On Mon, 19 Jul 1999, Djenia Bell wrote:

> On Mon, 19 Jul 1999, PILCH Hartmut wrote:
> 
> > Ich koennte mir durchaus ein System vorstellen, bei dem die Erfinder eines
> > LZW- oder MP3-Verfahrens fuer 3 Jahre ein Anrecht auf Zahlung von 20 DM
> > von jedem *Endbenutzer* jeder Software, die dieses System verwendet, haben.
> > Diskriminierende Belangung von Zwischeninstanzen/Softwareautoren durch den
> > Patentinhaber waere ausgeschlossen.
> 
> wie sieht es denn bei deinem System mit Shareware/FreeWare/GPL aus ?
> 
> dadurch würden zwar für den Autor der Freeware keine Kosten entstehen,
> aber der Endbenutzer würde trotzdem zahlen müssen ?

ja.
 
> wie sollte der Autor seine 20 DM einziehen können ? GEMA-like ?

du meinst: der Patentinhaber, oder?
  
> Das würde also im prinzip Disketten um 5 DM verteuern, weil man
> annehmen müßte, daß dort patentierte Software drauf gespeichert ist... 

Das wuerde ich ausschliessen.  Nur der Endbenutzer waere zu belangen.
Er muesste, aehnlich wie bei Shareware, einen Betrag an den Patentinhaber
ueberweisen.  Die Durchsetzung waere Sache des Patentinhabers und duerfte
nicht auf Zwischeninstanzen abgewaelzt werden. 
 
> > Gleichzeitig muesste es ein Hinterlegungssystem fuer Software-Quelltext
> > geben.  Wer im oeffentlichen Auftrag handelt, muesste auf Verwendung
> > proprietaerer Verfahren verzichten oder aber die Patentrechte freikaufen.
> 
> besser wäre: Wer im oeffentlichen Auftrag handelt, erzeugt per Definition
> Open Source und darf die Patente uneingeschränkt nutzen, diese dürften
> dann allerdings als Bibliotheken geladen werden, müssen also nicht Open
> source sein.

Ich meinte hiermit das Bundespresseamt, Bundesbahn u.a., die derzeit
allerlei Daten in M$-Formaten oder in M$.EXE-abhaengigen Kryptoformaten
anbieten.  Man muss nicht unbedingt fordern, dass alle EXE-Quellcodes
offengelegt werden.  Aber zumindest waere zu fordern, dass

- offene Schnittstellen verwendet werden
- Kosten nicht durch Verwendung proprietaerer Systeme auf die
  Oeffentlichkeit abgewaelzt werden.  Wer solche Kosten verursacht,
  indem er z.B. ein patentiertes Verfahren voraussetzt, muss dem
  Patentinhaber die Rechte selber abkaufen.

Wenn der Staat die Innovation foerdern durch Patentschutz will, sollte er
schon selbst einiges von den Kosten zu tragen bereit sein.  Das waere auch
eine Art, das Fraunhofer-Institut zu finanzieren.  Vielleicht nicht eine
der schlechtesten, da leistungsorientiert.

-phm