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E-Commerce-Rili



Hab mir grade nochmal die aktuelle Version der E-Commerce-Richtlinie (Kom 1999 
427 endg. - 98/0325 (COD)) hinsichtlich Selbstkontrolle angesehen.

Ich bin der Auffassung, dass sie eine fuer alle Seiten einigermassen akzeptable 
Loesung enthaelt: Die Provider werden in Art. 12 - 15 von Schadensersatzklagen 
und strafrechtlicher Drohung freigehalten; die Grundrechte der Nutzer werden 
staatlicherseits ausdruecklich nicht nur negativ nicht beeintraechtigt, sondern 
positiv gewaehrleistet (Erwaegungsgrund 2b) - dadurch, dass in Art. 17 und 18 
gerichtlicher und aussergerichtlicher Rechtsschutz garantiert wird.

Die m. E. unbefriedigende deutsche Rechtslage nach dem IuKDG/MDStV wird dadurch 
zurechtgerueckt.