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Re: [FYI] Vom VIII. EDV-Gerichtstag in Saarbruecken



* Axel H. Horns wrote:
>Aber auf dem EDV-Gerichtstag sind auch andere Themen verhackstueckt
>worden: "Kriminalitaet im Internet" etwa. Auch hier soll es zeitweise
>recht lebhaft gewesen sein; da ich diese Sitzungen nicht besucht habe,
>kann ich nichts dazu sagen.

Zwei überaus fähige Vertreter der Bundesbehörden: Einer vom BKA und einer
vom BPfjgS. Während der BKA Vertreter die offiziellen Meldezahlen für
Delikte hernahm (ohne Doppelungen der Fälle zu streichen) und Freiherr von
Gravenreuth sich über das Fehlen von Piracy Fällen wunderte (Erklärung: Nur
offizell auf dem Dienstweg gemeldete Fälle sind zählbar) verwechselte der
BKA Mitarbeiter zunehmend Pornographie und Kinderpornigraphie. Das gipfelte
in der Forderung der Aufweichung des TDDSG, da derzeit oft nichts zu holen
sei.

Neben einer konsequenten Verwechslung von 'Verbreitung' im Sinne von
'Ins Netz einstellen' und 'Verbreitung' im Sinne von 'Pakete weiterleiten'
kamen auch prozeßrechtliche Fragestellungen auf, die die Mitnahmeberech-
tigung für Providertechnik (incl. Netzstruktur) seiner Meinung nach völlig
klar regelten, da man:
  - nur auf Originaltechnik gelöschte Dateien suchen könne
  - nur auf Originaltechnik die Zugriffsmechanismen der Beschuldigten
    prüfen könne
  - und eine Ausnahme wegen 'Verhältnismäßigkeit' nicht in Frage komme, da
    ISPs keine besonders zu schützenden Bürger darstellten.

Der Vertreter der BPfjgS zeigte dagegen eine unerwartete Haltung, die Rigo
zum Ausruf veranlaßte: "Diese klare Vorstellung von Zuständigkeiten und
Maßnahmen gehört zu den Intelligentesten, die ich bisher von Behörden
vernommen habe." Was nur in der Antwort: "Es ist nur meine private Meinung."
endete.

Nach der Veranstaltung wurde mir ein Remailer beim BKA abgelehnt *seufz*


Zum Biometrieworkshop ist anzumerken, daß der Vertreter des BKA zu
Schriftenprüfung einen sehr guten und anschaulichen Vortrag hilt, bei dem
man so manchen Gag nur mühsam auslachen konnte. (Bild 1: Eine Schrift um
10:30, nüchtern,; Bild 2: Dieselbe Handschrift gegen 12:45, BAK: 2,7 ppm
=> Zwischenruf nach einigen Minuten: "In 1 1/2 h auf 2,7 Promille? Wo kann
ich das Zeug beziehen?")

Der anschließende Industrievertreter zum Thema 'Unterschreiben mit einem
Stift' brachte eine praktische Vorstellung von einem solchen Gerät und von
Schriftdynamik, jedoch zeigte der Vortragende einen erheblichen Mangel an
fachlichen Kenntnissen und rethorischer Abgebrühtheit. Das Produkt maße ich
mir nicht an, zu beurteilen, ich hatte mich mit einem Zettel voll
Anmerkungen dort gemeldet ... das reicht.

Den Abschluß stellte Prof. Rüßmann, der beleuchtete, warum man die alten
internationalen Schiedsspruchregeln nicht änderen will (120 Staaten haben
ratifiziert) und wie man deswegen die Worte der Vereinbarung mit Biometrie
umdeuten kann. Er zeigte einige Schwächen der Verfahren auf (Identifizierung
!= Authentifizierung != Authorisierung) und ließ auch die Chipkarte mit PIN
auf dem Schreibtisch der Sekretärin nicht aus. Hier ist der Verweis auf das
Urteil des BGH (im Gegensatz zu den gleichthematischen Urteilen des BSozG
und BVerwG) von Interesse, das ein Computerfax deswegen ablehnte, weil es
nicht vom Absender persönlich unterschrieben sei. Im vorliegenden Fall war
aber dank einer bescheuert programmierten Saftware die Formatierung des
Druckdokuments und des Faxes 'zur Wahrung der Frist' verschieden ...
Ein Einwurf eines anderen Rechtsanwaltes besagte aber, daß der BGH sein
eigenes Urteil ignoriert: Er hatte ComputerFAX groß auf die erste Seite
geschrieben und der BGH nahm es an. Inhalt des Faxes: "Ich ziehe den Antrag
auf Berufung zurück."

Auch hier kommentiere ich aus gleichem Grund nicht weiter.