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Re: interessante anwendungsmoeglichkeiten
- To: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Subject: Re: interessante anwendungsmoeglichkeiten
- From: "Axel H. Horns" <Horns@t-online.de>
- Date: Sat, 9 Oct 1999 13:22:06 +0200
- CC: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-reply-to: <01BF1252.40F54FA0.Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Organization: PA Axel H. Horns
- Sender: owner-debate@fitug.de
On 9 Oct 99, at 12:31, Johannes Ulbricht wrote:
From: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
To: "'Heiko Recktenwald'" <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
Copies to: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
Subject: Re: interessante anwendungsmoeglichkeiten
Date sent: Sat, 9 Oct 1999 12:31:42 +0200
> >Loeschbarkeit auch gegen den Willen des Empfaengers geht wohl nicht, kann
> >man Copy and Paste effektiv disablen ?
>
> Kann ich mir nicht vorstellen, versteh davon allerdings auch nichts. Sicher ist
> eins: Wenn sowas auf den Markt kommt, wird in vielerlei Hinsicht das totale
> Chaos ausbrechen, da derartige Informationen nicht miteinander verlinkt bzw.
> zitiert werden koennen. Der Sinn schriftlicher Informationen, die
> Bestaendigkeit bzw. Verifizierbarkeit wird ad absurdum gefuehrt. Das laesst
> sich auf vielfaeltige Weise ausnutzen, nicht nur fuer
> Kopierschutzmechanismen.
Die Schose laesst sich ueberhaupt nur vor dem Hintergrund des U.S.-
amerikanischen "Discovery"-Verfahrens verstehen: In der Anfangsphase
einer Zivilklage duerfen sich die Parteien in weiten Grenzen
gegenseitig in die Akten sehen - ein sog. "Ausforschungsbeweis", den
es nach DE-Recht *nicht* gibt. Schon bislang haben U.S.-Firmen
deshalb einen gewissen Horror vor zu ausfuehrlichen Papierarchiven.
Bei e-Mail potenziert sich das noch, weil die Leute in diesem Medium
einfach geschwaetziger sind. *Nach Klageerhebung* ist das Vernichten
von Material *streng verboten*. Daher die Marktluecke fuer Systeme,
die die kontinuierliche "Bereinigung" von Firmenarchiven leisten.
Dass hierbei nebenbei auch Geschichtszeugnisse vernichtet werden,
steht auf einem anderen Blatt.
Welche Bedeutung Firmenarchive haben koennen, sieht man u.a. bei den
gegenwaertigen Verhandlungen ueber Entschaedigungen fuer Zwangsarbeit
in der Nazizeit.
Zum Thema "Discovery" eine kleine Anekdote aus der Praxis: Ein US-
Unternehmen mit Niederlassung in DE wird in den USA wegen
Patentverletzung verklagt. Sofortige Anweisung aus der U.S.-Zentrale
an die DE-Niederlassung, sofort "each copy" eines vertraulichen
internen Memos zu vernichten, aus dem klar hervorgeht, dass das
fragliche Patent auf Weisung des Vorstandes vorsaetzlich verletzt
wurde. Der deutsche Angestellte versteht "copy" als "Kopie" und
vernichtet brav alle existierenden Ablichtungen des betreffenden
Memos; das "Original" laesst er jedoch im Safe liegen. Beim Discovery-
Verfahren findet sich ein Hinweis auf die Existenz des Originals, das
Original wird zaehneknirschend an den Gegener ausgehaendigt.
Ergebnis: Verurteilung (nach US-Recht) zu *dreifachem* Schadensersatz
("Triple Damage"), da es sich um Patentverletzung mit Vorsatz
handelte. Haette man das Dokument *nach Klageerhebung* vernichtet und
waere diese Vorgehensweise aufgeflogen, haette es wohl genau dasselbe
Ergebnis gegeben - wegen Beweisunterdrueckung.
Daher das Bestreben der Amis, E-Mails moeglichst gar nicht erst zu
archivieren.
Axel H Horns