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Fwd: OECD arbeitet an Wettbewerbsregeln fuers Internet




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Diskussionen um Zollbestimmungen für E-Commerce
OECD arbeitet an Wettbewerbsregeln fürs Internet

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HANDELSBLATT, Montag, 18. Oktober 1999

ruk PALO ALTO. Die internationale Handelsorganisation OECD bemüht sich
darum, in Kürze eine Reihe von Richtlinien zum Verbraucherschutz zu
erlassen. Diese werden erfahrungsgemäß auch einen größeren Einfluß auf das
Verhalten von US- Unternehmen haben, die im Rahmen des elektronischen
Handels (E-Commerce) außerhalb der Vereinigten Staaten aktiv werden wollen,
berichtet das US-Fachblatt Computerworld.

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So ist beispielsweise von der Pflicht der Anbieter die Rede, in klarer und
leicht zugänglicher Weise über ihr Unternehmen zu informieren. Zudem soll
gewährleistet werden, dass Verbraucher nicht mit einer unerwünschten Flut
von Werbung überschüttet werden, die heute in der modernen Form
elektronischer Post die Briefkästen in den Personalcomputern verstopfen.
Schließlich soll Werbung, die speziell auf Kinder als Verbraucher zielt,
genauer unter die Lupe genommen werden.

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Die Handelsorganisation OECD repräsentiert 29 Nationen, unter anderem die
meisten Staaten Europas, sowie Kanada und die Vereinigten Staaten von
Amerika. Ihre Richtlinien dienen häufig den Mitgliedsstaaten als Grundlage
für die Formulierung von Wettbewerbsregeln im eigenen Land.

Nach Meldungen aus den USA werden sich die OECD-Mitglieder im November in
Seattle, US-Bundesstaat Washington, treffen, um die geplanten Vorschläge
für den Verbraucherschutz zu erörtern. Dabei soll auch als wichtiger
Programmpunkt das weitere Vorgehen beim Thema Zollerhebung aus
elektronischem Handel diskutiert werden.

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Sprecher der US-Regierung wie auch zahlreicher OECD-Mitglieder drängen
schon seit geraumer Zeit darauf, ein Zollabkommen für den Handel via
Internet dauerhaft zu verabschieden. Dennoch ist derzeit niemand so recht
klar, wie entsprechende Gebühren im elektronischen Handel überhaupt erhoben
werden sollen. Einig ist man sich auf offizieller Seite eigentlich nur in
dem Punkt, dass der Internethandel dauerhaft kein zollfreier Raum sein darf.

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