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Re: [FYI] Neue Legislation zur digitalen Signatur



Die Version des Referentenentwurfs, über die wir im Juni geschrieben
haben (-> DuD 9/99), sah drei Stufen von "Schriftformerfordernissen"
vor:

- Schriftform: Wie bekannt.
- Elektronische Form: SigG-konforme digitale Signatur; kann die
  Schriftform ersetzen.
- Textform: Erfordert eine textuelle Darstellung und kann durch
  (unsignierte!) E-Mail, Fax und dergleichen mehr erfüllt werden.

Eine ganze Reihe von bestehenden Schriftformerfordernissen wird
durch die Textform ersetzt werden.  Das ist vor allem da der Fall,
wo die Aufbewahrbarkeit der eigentliche Grund für die Schriftform
ist, z.B. im Bundeskleingartengesetz.

Zu dem Einwand der Sicherheit der Endgeräte: Natürlich ist dieser
Einwand sehr wahr.  Andererseits sollte man es aber auch nicht
übertreiben und daran denken, daß auch handschriftliche
Unterschriften sehr leicht fälschbar sind.

Insbesondere sind ja auch die meisten der sich stellenden
rechtlichen Probleme nicht gerade neu...