[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FAZ} Staatlicher Online-Zugriff: Buchhaltung.



Die FAZ von heute berichtet über eine weitere Spielart von
staatlichen Gelüsten auf Online-Zugriffe.  Und zwar sollen die
Finanzämter elektronischen Zugriff auf die Buchführung von
Unternehmen nehmen können.  Demnach sollen Unternehmen, die ihre
Buchführung mittels EDV abwickeln, "künftig dafür sorgen, 'daß
während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit
verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.'  Die
Finanzbehörde erhält das Recht, 'Einsicht in die gespeicherten Daten
zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zu nutzen.'   Sie kann
zudem verlangen, 'daß die Daten nach ihren Vorgaben maschinell
ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen
auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt
werden.'  Die Kosten hierfür muß der Steuerpflichtige tragen."

Der DIHT, heißt es, ist offenbar recht skeptisch, was die
Angelegenheit angeht.

-- 
http://www.guug.de/~roessler/