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Presseerklaerung CompuServe zur Entscheidung des Landgerichts Muenchen



Von: ots.emailservice@newsaktuell.de
Gesendet am: Mittwoch, 17. November 1999 16:22
Betreff: Presseerklaerung CompuServe zur Entscheidung des
Landgerichts Muenchen

Presseerklärung CompuServe zur Entscheidung des Landgerichts München

   München / Hamburg (ots) -  Durch den Freispruch von Felix Somm
besteht für die deutschen Internet- und Online-Anbieter wieder
Rechtssicherheit. Das erklärte die CompuServe Deutschland GmbH am
Mittwoch in München. Das Landgericht München I hatte zuvor den
ehemaligen CompuServe-Geschäftsführer Felix Somm vom Vorwurf der
Verbreitung illegaler Inhalte im Internet freigesprochen.

   "Die Online-Anbieter haben sich schon immer in der Pflicht
gesehen, Kinder zu schützen. AOL und CompuServe haben deshalb bereits
vor einigen Jahren mit der sogenannten Kindersicherung ihren
Mitgliedern eine technisch ausgereifte, dennoch einfach zu bedienende
Software zur Verfügung gestellt. Mittels der Kindersicherung ist es
jedem unserer Mitglieder möglich, verschiedene Inhalte des Internets
für sich oder für seine Kinder auszublenden", erklärte Andreas
Schmidt, President and CEO AOL Europe. "Wir werden auch in Zukunft
mit Eltern, Bildungseinrichtungen und allen interessierten Gruppen
zusammenarbeiten, um jedem Internet-Surfer, vor allem aber Eltern und
ihren Kindern, den einfachen und sicheren Gebrauch des Internets zu
vermitteln", so Schmidt weiter. "Auch unsere partnerschaftliche
Kooperation und enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
hat sich bewährt. Wir werden auch weiterhin zusammen dafür sorgen,
dass die Gesetze gegen Kinderpornografie und andere kriminelle
Aktivitäten eingehalten und umgesetzt werden."

   Bereits im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht München (Mai 1998)
hatten zahlreiche vom Gericht als Sachverständige geladene
Rechtsexperten übereinstimmend erklärt, dass das 1997 in Kraft
getretene Teledienste-Gesetz eine Verurteilung von Felix Somm nicht
zulasse. Danach sind Anbieter, die lediglich den Zugang zur Nutzung
des Internets vermitteln, nicht für fremde Inhalte verantwortlich zu
machen. Alle technischen Sachverständigen sagten zudem
übereinstimmend aus, dass der CompuServe-Manager keinerlei
Möglichkeiten hatte, Inhalte aus dem Internet zu filtern oder den
Zugang zu blockieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten
bereits im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens auf Freispruch
plädiert.

   Frank Sarfeld
   Leiter Unternehmenskommunikation
   AOL Deutschland


   Über CompuServe Deutschland
   CompuServe Deutschland ist mit rund 200.000 Mitgliedern einer der
führenden Online-Dienste Deutschlands. Mit seinen umfassenden und
individuell zugeschnittenen Serviceleistungen wendet sich CompuServe
vor allem an professionelle Internet-Nutzer und eCommerce-Anbieter.
CompuServe Nutzer profitieren von dem exklusiven,
branchenspezifischen Informationsangebot, verschiedensten
Dienstleistungen rund um News, Homebanking und Shopping sowie der
Bereitstellung und der kompetenten Beratung für den professionellen
Internet-Auftritt. In Europa haben sich rund 900.000 Nutzer für
CompuServe entschieden. CompuServe Deutschland ist ein Unternehmen
von AOL Europe. Die Bertelsmann AG und America Online Inc. halten
jeweils 50 Prozent der Gesellschaft. AOL Europe zählt mit seinen
beiden Marken AOL und CompuServe über 3 Millionen Mitglieder.
Weltweit haben AOL und CompuServe zusammen über 21 Millionen
Mitglieder.

ots Originaltext: CompuServe Deutschland
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

Rückfragen:
Für alle Fragen, die sich unmittelbar auf Felix Somm und das Urteil
beziehen, steht der Pressesprecher von Herrn Somm, Dr. Rudolf Huber
unter der Telefonnummer 0171-9572855 zur Verfügung.

   Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auch unter:
www.somm-case.de.