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Re: Heise News-Ticker: Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen



> [Sind die deutschen Gerichte jetzt eigentlich völlig verrückt geworden?]
 
> Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen

Besser zu spaet als nie, wuerde ich sagen.

> Laut OLG Hamburg gilt für beschreibende Begriffe, also Gattungs-, Waren- 
> oder Dienstleistungsbezeichnungen, auch als Domainbezeichner ein 
> Freihaltebedürfnis. Das bedeutet, dass niemand im kommerziellen 
> Wettbewerb für sich das Recht beanspruchen darf, ein Wort, das seinen 
> Geschäftsgegenstand und den seiner Mitbewerber bezeichnet, exklusiv 
> einzusetzen. Derartige Internetadressen dürfen diesem Richterspruch 
> zufolge nur noch mit zusätzlichen Angaben verwendet werden.

> Beobachter rechnen schon mit einer Abmahnungs- und Prozesslawine, die auf 
> Domaininhaber zurollen kann, weil sich Mitbewerber der unliebsamen und 
> schnelleren Konkurrenz entledigen wollen. 

Es besteht kein volkswirtschaftlicher Grund, "Schnelligkeit" dieser Art zu
belohnen.  Eigentum an oeffentlichem Gelaende verpflichtet.

> Schon jetzt ist es möglich, sich auch bundesweit auf das Hamburger
> Urteil zu berufen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen liegen auf der
> Hand: Website-Betreiber haben großen finanziellen Aufwand in die
> Promotion ihrer Internet-Adressen gesteckt, der nun möglicherweise
> verpufft.

zu Recht.  Wer viel Geld in unmoralische Vorteilsgewinnung steckt, muss
Risiken in Kauf nehmen.

--
phm