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Re: Heise News-Ticker: Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen
- To: Gunnar Anzinger <a@gksoft.com>
- Subject: Re: Heise News-Ticker: Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Thu, 23 Dec 1999 21:55:11 +0100 (CET)
- cc: "debate@fitug.de" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <199912230253.DAA23742@mailhost.fh-muenchen.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> [Sind die deutschen Gerichte jetzt eigentlich völlig verrückt geworden?]
> Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen
Besser zu spaet als nie, wuerde ich sagen.
> Laut OLG Hamburg gilt für beschreibende Begriffe, also Gattungs-, Waren-
> oder Dienstleistungsbezeichnungen, auch als Domainbezeichner ein
> Freihaltebedürfnis. Das bedeutet, dass niemand im kommerziellen
> Wettbewerb für sich das Recht beanspruchen darf, ein Wort, das seinen
> Geschäftsgegenstand und den seiner Mitbewerber bezeichnet, exklusiv
> einzusetzen. Derartige Internetadressen dürfen diesem Richterspruch
> zufolge nur noch mit zusätzlichen Angaben verwendet werden.
> Beobachter rechnen schon mit einer Abmahnungs- und Prozesslawine, die auf
> Domaininhaber zurollen kann, weil sich Mitbewerber der unliebsamen und
> schnelleren Konkurrenz entledigen wollen.
Es besteht kein volkswirtschaftlicher Grund, "Schnelligkeit" dieser Art zu
belohnen. Eigentum an oeffentlichem Gelaende verpflichtet.
> Schon jetzt ist es möglich, sich auch bundesweit auf das Hamburger
> Urteil zu berufen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen liegen auf der
> Hand: Website-Betreiber haben großen finanziellen Aufwand in die
> Promotion ihrer Internet-Adressen gesteckt, der nun möglicherweise
> verpufft.
zu Recht. Wer viel Geld in unmoralische Vorteilsgewinnung steckt, muss
Risiken in Kauf nehmen.
--
phm