FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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Die wichtigste &AUml;nderung dabei ist: Die Weitergaben von Bestandsdaten (d. h. alle für die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten) an die Sicherheitsbehörden wird aus dem Gesetz gestrichen, um es an den Mediendienste-Staatsvertrag anzugleichen.
Begründung des Innenausschusses: Das solle besser an anderer Stelle geregelt werden - also: aufgeschoben und nicht aufgehoben.
Zusammen mit dem Mediendienste-Staatsvertrag tritt das IuKDG dann am 01. August 1997 in Kraft.
AnbieterInnen von Internet-Zugängen, ModeratorInnen von Newsgroups, aber auch AnbieterInnen von Webseiten sollten sich mit Gesetz und Staatsvertrag vertraut machen, die wenig sinniges und viel unsinniges regeln. Damit haben Staatsanwälte erstmals die eindeutige gesetzliche Grundlage, zu Sperrungen von Zugängen zu Internet-Inhalten aufzufordern - JuristInnen stehen lukrative Zeiten bevor.
Die Warnungen des FIfF und zahlreicher anderer ExpertInnen auf der Anhörung zum IuKDG wurden somit weitgehend in den Wind geschlagen. Ebenso wurde ein Aenderungsvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, der die Verantwortung von News-Server- und MailboxbetreiberInnen für fremde Inhalte beschränken sollte, bereits im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technikfolgenabschätzung abgelehnt.
Der Text des IuKDG findet sich unter http://www.iid.de/rahmen.iukdg.html.
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