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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Rheinland-Pfalz will Rasterfahndung und TK-Überwachung ausdehnen

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.02.03-004/


Rheinland-Pfalz will Rasterfahndung und TK-Überwachung ausdehnen

Das Regierungskabinett in Mainz will die Rechte der Strafverfolger in Rheinland-Pfalz deutlich ausweiten. Der Ministerrat hat den entsprechenden Entwurf des Innenministeriums zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gebilligt.

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Auch die Telekommunikationsüberwachung soll in Rheinland-Pfalz bald schon zu präventiven Zwecken möglich sein. Die Strafverfolger wollen dabei vor allem an sämtliche Verbindungsdaten sowie mit Hilfe des umstrittenen IMSI-Catchers an die Standortdaten von Handys ran. Damit könnte die Polizei in die Lage versetzt werden, den jeweiligen Standort von Suizidgefährdeten zu erkunden, bringt Zuber ein "seltsames Beispiel", wie Grützmacher findet. Paragraph 31 bestimmt zudem pauschal, dass eine in dem Gesetz geregelte "Datenerhebung" genauso "die Inhalte der Kommunikation" erfassen dürfe. Nach Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes hätten die Betreiber hier Aufzeichnungen vorzunehmen und Auskünfte über Datenbestände zu geben. [...]


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