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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

EU-Vorstoß: Knast für Cracker

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,druck-238608,00.html


SPIEGEL ONLINE - 05. März 2003, 11:48 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,238608,00.html

EU-Vorstoß

Knast für Cracker

Von Frank Patalong

Sozialstunden für Virenautoren, milde oder keine Strafen für "White Hats", all das soll es künftig in der EU nicht mehr geben. Europa folgt dem US-Trend zur generellen Kriminalisierung der hackenden Szene, arbeitet an einem Strafkatalog, der Cracker zu Knackis machen soll - und schießt über das Ziel hinaus.

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Bestraft werden soll nach Vorstellung von Kommission, EU-Ministerrat und anscheinend auch einer sich abzeichnenden Mehrheit der EU- Parlamentarier künftig sowohl der illegale Zugriff auf, als auch die "Störung von Informationssystemen". Das ist eine äußerst schwammige Formulierung und schließt auch nach Meinung von Rechtsexperten die Online-Demo ein: Die Unterbrechung der Betriebsbereitschaft eines Servers lässt sich per automatisch koordinierter Denial of Service- Attacke so gut bewerkstelligen wie durch ein virtuelles Sit-in, das auf den gleichen Effekt hinausläuft.

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Ein ganz alltägliches Beispiel: SPIEGEL ONLINE liegt eine Liste von 463 VHS-Kursteilnehmern aus dem süddeutschen Raum vor, inklusive deren Adressen und Kontodaten. Die Liste liegt - trotz mehrmaliger Kontakttierungs- und Warnversuche - seit mindestens neun Wochen völlig ungeschützt im Web. Der zur Zeit letzte Eintrag stammt vom 4. März 2003.

Ungewöhnlich ist so etwas leider nicht. Hacker warnen in solchen Fällen und weisen auf die Lücke hin, bevor sie eine solche Seite aus dem Web fegen. Ein Stein, wer da kein Verständnis verspürte: Es scheint Webmaster zu geben, die den Knall anders einfach nicht hören. Den VHS-Kunden wäre jedenfalls damit gedient, wenn sich jemand fände, der - auch mit den Mitteln "elektronischer Gewalt" - die Seite endlich aus dem Web entfernte.

Auch in diesem Fall würde sich ein "hackender Warner" jedoch einem weit größerem Strafverfolgungsrisiko aussetzen, als der völlig unverantwortlich und gegen jede Datenschutzrichtlinie agierende Webmaster. Das kommende EU-Recht aber wird noch weniger als heute unterscheiden zwischen Hacks, die destruktiv und denen, die konstruktiv gemeint sind.

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