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Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

SPIEGEL ONLINE - 08. Juni 2004, 16:47 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,303298,00.html

Erste Verurteilung Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

Die Hatz ist eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P- Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.

Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes zwischen Musiktauschbörsen und Musikindustrie ein: Es ist die Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro ärmer: Auf diese Schadenersatzsumme einigten sich seine Anwälte mit denen der Phonoverbände.

Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den Dächern. Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anwälten, nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei.

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Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der Klägerseite verbunden ist".

Das ist sie tatsächlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohmärkten und einer Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI mit Nachdruck die Pirateriebekämpfung und erzielt konsequent Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland nicht."

Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in Stuttgart möglich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt womöglich wochenlang auf eine Bestandsaufnahme warten zu müssen, hätten die klagenden Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.

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