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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Duesseldorfer Staatsanwaltschaft: Registrar muss Domain im DNS sperren

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/


Registrar muss Domain im DNS sperren

Der Düsseldorfer Internet-Registrar Joker.com hat die Website Ogrish.com gesperrt. Die Sperrung erfolgte auf Anordnung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft; weiter heißt es bei ogrish.com, den Betreibern sei mitgeteilt worden, "falls Sie die Domain reaktivieren wollen, müssen sie in Deutschland ein Gerichtsverfahren anstrengen". http://www.heise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newsticker/meldungen/internet/1762366534/Middle1/he-test-contentads/zaehler.html/3231372e38392e3134312e3534?_RM_EMPTY_">Tickermeldung

Siegfried Langenbach, Chef des Registrars CSL/Joker.com, bestätigte den Vorgang gegenüber heise online: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist der Meinung, das Angebot Ogrish.com verstoße gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches. Darin wird die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt. Langenbach ist die Sperrung gar nicht recht: Er gehört zu den Unternehmern, die gegen die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf klagen.

Der Vorgang stellt eine neue Qualität der Sperrungen der letzten Zeit dar, da eine Sperrung auf Registrar- beziehungsweise DNS-Ebene nicht so leicht durch die User selbst zu umgehen ist. Zudem würde ein Umzug zu einem anderen Registrar die Kooperation von Joker.com erfordern. Der Inhalt auf Ogrish.com ähnelt in weiten Teilen Rotten.com, das auch schon der Düsseldorfer Schere zum Opfer fallen sollte.

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