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Die Junge Union kämpft gegen den "Fluch der Raubkopien"

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Die Junge Union kämpft gegen den "Fluch der Raubkopien" - Die Junge Union (JU) hat heute bei ihrem 3. Filmpolitischen Empfang zur Berlinale ihre Vorstellungen zur Bekämpfung von Raubkopien vorgestellt. Sie fordert eine "deutliche Einschränkung der Privatkopie auf den Nutzer beziehungsweise für Personen seines Haushalts". Erst wenn praktikable DRM-Systeme funktionierten, entfalle die Erforderlichkeit für die Privatkopie. Gesetzliche Maßnahmen gegen technische Kopierschutzmaßnahmen sollen nach Meinung der Jungen Union unterlassen werden. Der Beschluss des JU- Bundesvorstands stammt vom 24. Januar. Anzeige iX-Konferenz Eclipse 3.0! Jetzt buchen!

Eine Verlagerung des gesamten "Raubkopienproblems" in das Strafrecht lehnt die JU nach eigenen Worten ab. Um eine zivilrechtliche Handhabe gegen Rechteverletzer zu erhalten, müsse ein rechtsstaatlich begrenzter Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider eingeführt werden. Sie sollen auch dazu verpflichtet werden können, ausländische Internetangebote zu sperren, wenn darüber gegen deutsches Urheberrecht verstoßen wird.

"Im Interesse aller Urheber und Musik- und Filmliebhaber muss der rot- grüne Gesetzgeber endlich der massenhaften Verbreitung von Raub- und Privatkopien wirksam entgegen treten", sagte der medienpolitische Sprecher der JU, Daniel Walther. Die vorhandene Gesetzeslage stamme noch aus dem "analogen Zeitalter", als der Kopie des Videofilms technische Grenzen gesetzt waren.

"Die deutsche Kultur- und Medienlandschaft ist bereits existenziell bedroht. Als Folge der Piraterie sind tausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Musikwirtschaft gefährdet." Weniger rentable Musikbereiche wie Klassik und Jazz könnten laut Walther nicht mehr quersubventioniert werden. Nationale Film- und Musikproduktionen verlören zu Gunsten internationaler Produktionen. Die hessische Junge Union hatte im Januar eine Kampagne gestartet, um das Recht auf Privatkopie durchzusetzen. Dafür müsse der Käufer auch einen Kopierschutz umgehen dürfen. (anw/c't)

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