FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

[Heise] T-Online darf bei Flatrates IP-Nummern speichern

Hallo Liste,

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/


T-Online darf bei Flatrates IP-Nummern speichern [14.01.2003 18:27 ]

Das Regierungspräsidium Darmstadt[1] hat als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde entschieden, dass T-Online als Zugangsanbieter mitspeichern darf, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Adresse zugewiesen wird. Diese Entscheidung gilt für jede Art des Internet-Zugangs für Privatkunden, also auch für Flatrate-Zugänge. Die Behörde war von einer Reihe von betroffenen T-Online-Kunden gebeten worden zu prüfen, die Praxis von T-Online, diese Daten 80 Tage ab Rechnungsstellung zu speichern, gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

In der Begründung zur Entscheidung, die heise online vorliegt, heißt es wörtlich: "Die Speicherung der IP-Nummer ist gerechtfertigt, damit die T-Online International AG im Zweifelsfall die kostenpflichtige Erbringung ihrer Leistung wirklich korrekt und durchsetzbar nachweisen kann. Die IP-Nummer dient dazu, die Fehlersicherheit der Datenverarbeitung sowie die Nachweisbarkeit und die Durchsetzbarkeit von Forderungen zu gewährleisten. Es muss anerkannt werden, dass diese Ziele ohne die vergebene und dokumentierte IP-Nummer gerade bezüglich der für die Abrechung notwendigen Aufstellung der Nutzungsdaten bei zeit- und volumenabhängigen Nutzungstarifen grundsätzlich nicht ohne diesbezüglichen Qualitätsverlust erreicht werden können. Bei so genannten 'Flatrates' muss bezüglich der Abrechungszwecke berücksichtigt werden, dass Kunden der T-Online International AG innerhalb des T-DSL-Flat-Tarifes auch Verbindungen über ISDN, Modem oder GSM aufbauen können, die dann nicht mehr pauschal, sondern zeitabhängig verrechnet werden."

Zur Entscheidungsfindung hat die Aufsichtsbehörde in Darmstadt etwa ein Jahr benötigt. Erste Beschwerden von Kunden waren dort im Februar des vergangenen Jahres eingegangen, als heise online darüber berichtet hat[2], dass T-Online Nutzer von P2P-Tauschbörsen identifiziert und ermahnt hatte.

Weitere Informationen und eine erste Einschätzung von Stefan Jaeger, Datenschutzexperte und freier Autor von c't, finden sich im ausführlichen Bericht zum Thema auf c't-Aktuell:

T-Online darf Flatrate-IP-Nummern speichern[3] (hob[4]/c't)

-------------------------------------------------------------------------------- URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/ Links in diesem Artikel: [1] http://www.rpda.de [2] http://www.heise.de/newsticker/data/hod-21.01.02-001/ [3] http://www.heise.de/ct/aktuell/data/hob-14.01.03-000/ [4] mailto:hob@ct.heise.de


Tschuess, Tim.

Zurück