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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87 a)

<http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD181/04 >

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Treffer Nr. 1 von 379

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87 a) GESTA-Sachgruppe: Justiz GESTA-Ordnungsnummer: C083 Initiative: Beim Bundesrat eingebracht von Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen Zustimmungsbedürftig durch Bundesrat: Ja laut Antrag

Inhalt: Grundgesetz: Einsatz der Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte auf Anforderung eines Landes, wenn Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr ausreichen, Klarstellung, dass Amtshilfe durch die Bundeswehr nicht nur bei eingetretenen schweren Unglücksfällen oder Katastrophen zulässig ist, sondern bereits im Bedrohungsfall, Klarstellung, dass Streitkräfte zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See her auch dann eingesetzt werden dürfen, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung solcher Gefahren nötig ist; Änderung der Art. 35 und 87a Grundgesetz. Kosten entstehen bei einem eventuellen Einsatz der Streitkräfte.

Gang der Gesetzgebung (BT = Bundestag; BR = Bundesrat):

BR - Gesetzesantrag Bayern; Hessen; Sachsen; Thüringen 05.03.2004 Drucksache 181/04

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