FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/14624/1.html


Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft

Stefan Krempl 17.04.2003

Das Urheberrecht mausert sich zum gordischen Knoten der digitalen Welt und zum Lackmustest für die Reformfähigkeit von Medienwirtschaft und Politik

Ein kleiner Passus dürfte in den nächsten Jahren hierzulande die CD und DVD brennende Gesellschaft und die Anwälte der Medienindustrie umtreiben. Er bildet den Kern des neuen Urheberrechts, das der Bundestag am vergangenen Freitag nach einer gut halbjährigen Debatte und einem weiteren halben Jahr Vorspiel auf Ministerialebene verabschiedet hatte.

Hier soll er zunächst in seiner ganzen manieristischen Schönheit wiedergegeben werden (auch Gesetzesnormen kommt in Zukunft unter Umständen zwar ein Urheber- und Verwertungsrecht zu, aber ein Zitat im Rahmen eines die tagesaktuellen politischen Entwicklungen kommentierenden Pressetextes dürfte selbst nach Inkrafttreten der neuen Normen noch in Frage kommen):

Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

So lautet Absatz 1 des neu ins Urheberrechtsgesetz aufgenommenen Paragraphen 95 a, der den Abgeordneten anscheinend so gut gefiel, dass sie ihn gänzlich unverändert zum Entwurf des Bundeskabinetts passieren ließen.

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