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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.07.03-007/


BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking

Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der I. Zivilsenat verhandelte am Donnerstag über eine Klage der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy. Der Verlag beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte Deep Links: Der Dienst bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des Artikels gelangt -- unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird nach den Angaben von dpa an diesem Freitag erwartet.

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Sollte das Gericht im Sinne der Verlagsgruppe Handelsblatt entscheiden, ist eine neue Diskussion zu befürchten, welche Links überhaupt zulässig sind und welche nicht. (jk/c't)


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