FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Weitere Ausdehnung der Telefonüberwachung gefordert

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18.02.04 Weitere Ausdehnung der Telefonüberwachung gefordert

Die Bundesländer Hessen und Bayern wollen die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung im Strafverfahren erweitern, um damit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in kriminellen Kreisen die Bedeutung des mobilen Fernsprechverkehrs ständig zunehme. Zu diesem Zweck soll der Straftatenkatalog des § 101a StPO erweitert werden auf "die gewerbs- oder bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch", "besonders schwere Fälle des Betruges, des Computerbetruges, des Subventionsbetruges und des Bankrotts", "Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung" und "alle Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, alle Formen des schweren Menschenhandels sowie des Umgangs mit kinderpornographischen Schriften nach § 184b StGB" (via beck-aktuell).

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