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11.08.2004 00:12 Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen
Der dreijährige Streit[1] um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium[2] schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.
Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv- polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben.
Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations- Überwachungsverordnung bringt c't aktuell[3]:
* Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich vergrößern[4]
(jk[5]/c't) (jk/c't)
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