FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes

<http://www.bmj.bund.de/ger/themen/modernisierung_der_justiz/10000718/ >


Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Justizkommunikationsgesetzes werden der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Die Verfahrensbeteiligten - Richter, Rechtsanwälte, Bürger - sollen künftig die Möglichkeit haben, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam zu verwenden. Die bisherigen Formerfordernisse sollen auch bei der Nutzung eines elektronischen Übertragungswegs qualitativ unverändert bleiben. Um die Unterschiede des geltenden Rechts auf die elektronische Arbeit zu übertragen, differenziert der Entwurf zwischen einfacher, fortgeschrittener, qualifizierter oder einer elektronischen Signatur, die auf einem dauerhaft überprüfbaren Zertifikat beruht. Letztere wird derzeit nur von akkreditierten Zertifizierungsdienstleistern (sog. Trustcenter) angeboten.

Eine einfache Signatur, also z. B. der Namenszusatz, ist dann ausreichend, wenn das Gesetz bisher bereits keine besondere Form vorschreibt und keine Gewähr für die Identität des Signierenden oder die Authentizität des Inhalts erforderlich ist. Soweit gesetzliche Schriftform i.S.d. § 126 BGB vorgeschrieben ist, wird die qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben. Diese erfordert einen öffentlichen und einen persönlichen Signaturschlüssel, die von einer Zertifizierungsstelle ausgegeben werden. Der Inhaber dieser Schlüssel erhält eine Smartcard, welche beide Schlüssel enthält und mit einer persönlichen PIN nur durch den Inhaber berechtigt verwendet werden kann. Dadurch werden beim Signieren die Identität des Adressaten und die Authentizität des Inhalts des Dokumentes sichergestellt. Möglich ist weiterhin eine Verschlüsselung des Dokumentes und damit eine Sicherung der Vertraulichkeit.

Den Gesetzentwurf des Justizkommunikationsgesetzes finden Sie hier zum Download.


Siehe:

http://www.bmj.bund.de/images/11602.pdf

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