FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen ...

http://ted.publications.eu.int/static/doccur/de/de/87569-2003.htm


B-Brüssel: Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen um die Aufnahme in Listen mit Dienstleistungserbringern für Evaluation und Überprüfung im Rahmen des Aktionsplans für ein sichereres Internet

2003/S 98-087569

Europäische Kommission, B-Brüssel. 1.

Der Aktionsplan für ein sichereres Internet befasst sich mit illegalem und schädlichem Inhalt im Internet.

Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung des ursprünglichen Vierjahresplans (1999-2002) um zwei Jahre (2003-2004) vorgeschlagen [Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internets durch Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen. ABl. L 33 6.2.1999, S. 1]. Die Veröffentlichung im Amtsblatt nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgt voraussichtlich im Mai 2003. Das Arbeitsprogramm wird unmittelbar danach angenommen, und die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Mitte Juni 2003 geplant.

Die Generaldirektion Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission ruft zur Abgabe von Bewerbungen auf, und zwar mit dem Ziel der Erstellung von Listen für die Bereitstellung von Dienstleistungen betreffend Unterstützung bei der fachlichen Bewertung von Vorschlägen und der Überprüfung von Projekten.

Der Aktionsplan für ein sichereres Internet besteht aus 4 wesentlichen Aktionsbereichen:

- Schaffung einer sichereren Umgebung (Einrichtung eines europäischen Hotline-Netzes und Förderung der Selbstregulierung und von Verhaltensregeln);

- Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen;

- Steigerung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des Internets;

- Programmunterstützung. 2.

Die Bewerber, die von der Kommission für die Aufnahme in die Expertengruppen ausgewählt wurden, müssen die im Folgenden genannten Aufgaben erledigen:

a) Technische Hilfe bei der Bewertung von Vorschlägen, die als Reaktion auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingingen, die im Kontext des Aktionsplans für ein sichereres Internet veröffentlicht wurden, und zwar gemäß den Angaben unter Ziffer 1.

Die Evaluatoren sollen die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in den Aufforderungen und in den entsprechenden Begleit- Informationsunterlagen spezifiziert werden, unterstützen. Die Bewertung soll auf einer streng vertraulichen Grundlage durchgeführt werden. Den Personen, die Vorschläge eingereicht haben, werden seitens der Kommission keine Informationen über die Evaluatoren, die ihren Vorschlag beurteilt haben, zur Verfügung gestellt.

b) Technische Unterstützung bei der Überprüfung von Projekten, die im Rahmen des Programms "Aktionsplan für ein sichereres Internet" unterstützt werden. Es können Überprüfungen erforderlich sein, anhand derer die Resultate solcher Projekte überprüft werden können und beurteilt werden kann, inwieweit die Programmziele erreicht wurden. Diese Überprüfungen werden von unabhängigen Experten durchgeführt, die auf der Grundlage ihres allgemein anerkannten Fachwissens und ihrer entsprechenden Leistungsfähigkeit ausgewählt werden.

Die Bewertungs- und Überprüfungsarbeit beinhaltet die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Art und Weise, wie das Programm und die Projekte auf die bestmögliche Erreichung der Ziele ausgerichtet werden können.

Ort der Erbringung der Dienstleistung ist in der Regel Luxemburg. Gegebenenfalls kann der Besuch besonderer Orte vorgesehen werden.

Bewerber, die bereits in die Experten-Listen für die Umsetzung anderer Gemeinschaftsprogramme aufgenommen wurden und an dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen sich erneut bewerben. 3.

Anforderungen:

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union dürfen sich bewerben. Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer, der EWR- Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein und Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien und der Türkei dürfen sich bewerben. Ihre Bewerbungen werden gemäß den spezifischen Vereinbarungen betreffend eine Beteiligung des Landes am Aktionsplan für ein sichereres Internet verwendet. Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Staaten sind zugelassen, werden aber nur im Bedarfsfall verwendet.

Die Bewerber müssen Folgendes leisten:

- einen Universitätsabschluss oder eine berufliche Qualifikation in einem relevanten Sachgebiet nachweisen;

- eine maßgebliche Leistungsfähigkeit in einem oder mehreren der angesprochenen Themenbereiche oder den durchzuführenden Maßnahmen in den unter Ziffer 1 genannten Bereichen nachweisen;

- Angaben zu einer möglichen Beteiligung an zukünftigen Vorschlägen oder laufenden Projekten des Aktionsplan für ein sichereres Internet machen, um sämtliche Interessenkonflikte zu vermeiden;

- Zugang zu elektronischen Mitteilungs-Übermittlungssystemen und Websites haben. 4.

Bewerbungen müssen gemäß dem unten genannten Verfahren eingereicht werden.

Das Bewerbungsformular beinhaltet einen Lebenslauf, dessen Form einzuhalten ist. Das Bewerbungsformular, das Modell für den Lebenslauf und ein detailliertes Informationspaket sind über die folgende Website erhältlich: http://europa.eu.int/iap.

Die Bewerbung ist in einer der Amtssprachen der Europäischen Union anzufertigen und bei der folgenden Stelle einzureichen:

Europäische Kommission, GD Informationsgesellschaft E-4, "Safer Internet experts", EUFO 1194, L-2920 Luxemburg

- entweder per Einschreiben mit Empfangsbescheinigung;

- oder per privatem Kuriedienst bzw. persönlicher Übergabe gegen eine Empfangsbescheinigung.

Die Umschläge sind mit folgendem Vermerk zu versehen: "Safer Internet expert application". Eine Kopie der Bewerbung muss außerdem per E- Mail geschickt werden; nur per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden jedoch nicht akzeptiert.

Anfragen sind an die oben genannte Anschrift oder an folgende Faxnummer zu senden: (352) 43 01-340 79, E-Mail: iap@cec.eu.int. 5.

Bewerbungen betreffend die vorliegende Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen um Aufnahme in die Expertenlisten können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung während eines Zeitraums von 2 Jahren eingereicht werden. Die aus der vorliegenden Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen resultierende Liste wird ausschließlich für die unter Ziffer 2 genannten Aufgaben verwendet, die sich auf den Aktionsplan für ein sichereres Internet oder seinen Nachfolger und/oder Spin-off- Aktivitäten beziehen und bleibt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung 3 Jahre lang gültig, abhängig von der Genehmigung der vorgeschlagenen Verlängerung des Aktionsplans für ein sichereres Internet durch das Europäische Parlament und den Rat.

Die Kommission stellt sicher, dass die Auswahlverfahren in einer ausgewogenen Art und Weise erfolgen und garantiert eine adäquate Kombination aus Erfahrung und neuen Kompetenzen, ebenso eine angemessene Rotation der Experten. Sie berücksichtigt den geographischen Ursprung und beruflichen Hintergrund der Bewerber. Ein weiteres Ziel der Kommission ist eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern. 6.

Die ausgewählten Experten müssen eine Erklärung unterzeichnen, mit der bescheinigt wird, dass kein Interessenkonflikt zwischen der Arbeit, für die sie ausgewählt wurden, und den Stellen, die sie innehaben, besteht. Während der gesamten Leistungserbringung müssen sie einen angemessenen Pflichteifer zeigen und die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen bewahren, die ihnen während des Verfahrens zur Kenntnis gebracht werden. 7.

Experten, die sich einverstanden erklären, die Kommission zu unterstützen, erhalten eine Mitteilung über die Beauftragung, aufgrund der sie Anspruch auf einen Pauschalbetrag pro Arbeitstag gemäß dem zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorgenannten Mitteilung gültigen Tarif erheben können. Ihre Reise- und Verpflegungskosten werden auf der Grundlage der bei der Kommission geltenden Bestimmungen erstattet. Die Vereinbarung erfolgt zwischen dem Experten und der Kommission. Wird der Experte von einer Einrichtung/einem Unternehmen beschäftigt, ist der Experte dafür verantwortlich, eine besondere Abmachung bezüglich des letztendlichen Zahlungsempfängers zu treffen; die Kommission wird bei dieser Vereinbarung nicht intervenieren. Die Experten werden aufgefordert, sich zur Einhaltung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften (einschließlich Steuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung) in Bezug auf sämtliche Zahlungen, die sie von der Kommission erhalten, und in Bezug auf Angelegenheiten betreffend die Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu verpflichten. Auf Antrag einer zuständigen nationalen Behörde kann die Kommission sie über jegliche Zahlungen, die für die Ausführung der dem Experten übertragenen Aufgaben geleistet wurden, informieren.


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