FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

US-Gericht verweigert Schließung von Online-Tauschbörsen

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-26.04.03-002/


US-Gericht verweigert Schließung von Online-Tauschbörsen

Eine schwere Schlappe musste die Musik- ebenso wie die Filmindustrie in ihrem Kampf gegen Online-Tauschbörsen hinnehmen. Die P2P- Tauschbörsen, die von der Branche immer wieder für Umsatzrückgänge auf Grund von Piraterie verantwortlich gemacht werden, sind nach Ansicht eines US-Richters legal. Der US-Bundesbezirksrichter Stephen Wilson vom Gericht in Zentralkalifornien entschied, Grokster und Morpheus (respektive Streamcast, Entwickler der Software) müssten nicht geschlossen und ihre Software nicht vom Markt genommen werden. Denn sie könnten nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen der Anwender verantwortlich gemacht werden. Sie könnten nicht kontrollieren, was mittels ihrer Software im Einzelnen angeboten werde; auf der anderen Seite sei die Software auch für legale Zwecke nutzbar. Dies sei wie bei Videorecordern: Diese könnten ebenfalls für ganz legale Aufnahmen und Kopien, aber eben auch für Raubkopien eingesetzt werden.

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