FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Die Stunde der Exekutive?

<http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>

Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin

Die Beschwerdeführerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe zurückverwiesen.

[...]

Es lohnt sich, die Story nachzulesen:

<http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040205_2bv r162103>

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