FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Auskunftsansprueche

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Justizministerium will Online-Kopierern weitere Steine in den Weg legen

Das Bundesjustizministerium (BMJ) wird der um Rechte und Rendite kämpfenden Inhalte-Industrie weitere rechtliche Möglichkeiten in ihrem Kampf gegen die Nutzer von Online-Tauschbörsen einräumen. "Wir werden den illegalen Austausch von Filmen übers Netz weiter zu verhindern suchen", kündigte Elmar Hucko, Ministerialdirektor und Abteilungsleiter für Handels- und Wirtschaftsrecht im BMJ, auf dem Deutschen Multimedia Kongress 2004 in Berlin an. Die Filmwirtschaft soll dazu -- genauso wie die Musikindustrie -- Möglichkeiten zur besseren Verfolgung von Raubkopierern im Netz erhalten. Gedacht ist dabei an einen erweiterten Auskunftsanspruch über Nutzungsdaten von Surfern gegenüber den Internetprovidern. Bisher dürfen nur Sicherheitsbehörden auf die bei den Anbietern gespeicherten persönlichen Informationen zugreifen. Dieselben Ansprüche will das Justizministerium nun auch dem rechteverwertenden Privatsektor einräumen.

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