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Internet:

US-Kryptographieregelung von führenden Industriestaaten übernommen

(Meldung vom 7.12.1998)

In Sachen Exportkontrollen für Datenverschlüsselungssoftware, sogenannte Kryptographieprogramme, haben sich 33 führende Industriestaaten auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt: Leicht verschlüsselnde Soft- und Hardware darf demnach künftig frei gehandelt werden, die stark verschlüsselnden Versionen fallen unter die Exportregelungen für Waffensysteme. Diese Vereinbarungen wurden Ende vergangener Woche auf einer Konferenz der 33 Wassenaar-Staaten unterzeichnet - darunter die USA, Deutschland, Japan und Großbritannien. Damit dürfen auch außerhalb der Grenzen der Unterzeichnerstaaten in Zukunft jene Krypto-Produkte gehandelt werden, deren Verschlüsselungsgrad unter dem 56-bit Standard (Data Encryption Standard DES) liegt. Programme mit einem Verschlüsselungsgrad von über 64 Bit fallen hingegen jetzt unter die neue Exportkontrolle. Damit haben die USA ihre umstrittenen Krypto-Exportregelungen praktisch auf das Gebiet aller Wassenaar-Staaten ausdehnen können. Die Regelung verbietet die Ausfuhr jeglicher stark verschlüsselnder Programme - es sei denn, bei staatlichen Stellen wird eine Art "Nachschlüssel" hinterlegt, mit welchem Geheimdienste oder ähnliche Staatsvertreter jederzeit auf verschlüsselte Daten Zugriff hätten. Vertreter der Clinton-Regierung begründen diesen Standpunkt stets mit dem Schutz vor Terroristen und Kriminelle weltweit, die mit Hilfe der Verschlüsselungstechnologie ihre Aktivitäten zu verschleiern könnten. Die Gegenargumente kamen bisher von Seiten der

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Tagen mit Hilfe eines handelsüblichen PCs gelungen. Fraglich ist ebenfalls noch, inwieweit Internet-Seiten zum freien Herunterladen derartiger Programme beschränkt werden müssen. Ein Beispiel ist der Verschlüsselungsklassiker "Pretty Good Privacy", der in den USA entwickelt und seit jeher in seinen neuesten Versionen vom Exportverbot betroffen war. Ein Herunterladen des Sharewareprogrammes von der PGP-Homepage{http://www.nai.com/download/default.asp} in den USA ist für Websurfer außerhalb der Staaten unmöglich. Umgangen wurde das Verbot allerdings, weil pfiffige Gruppen den Software-Quellcode in gedruckter Form legal ausführten und das Programm beispielsweise auf der Webseite der norwegischen PGP International Users Group wieder zum Herunterladen bereitstellten.

[Quelle: Dörte Saße, CnetNews]


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