CH: Unbeschraenkte Providerhaftung fuer Inhalte?

http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/zurich/00_zurich.htm


Aus dem Obergericht

Busse wegen Pornographie für Mailboxbetreiber

Schmuddel-Angebote erfordern Zugangskontrolle

Das Zürcher Obergericht hat in einem Verfahren wegen Verbreitung von Pornographie via Computer einen Präzedenzfall geschaffen. Der Betreiber einer Mailbox wurde gebüsst, weil er theoretisch auch Jugendlichen ungehinderten Zugang zu den Schmuddel-Angeboten einiger Benutzer gewährte. Obschon Mailboxen inzwischen durch das Internet abgelöst wurden und praktisch verschwunden sind, ist der Entscheid wegweisend.

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