BMWi zu Wassenaar

http://www.zdf.msnbc.de/news/25995.asp#BODY


Ein Exportverbot für Verschlüsselungschips und anderen Bauteilen oder von Software für die Kryptografie in Computern und anderen Telekommunikationsprodukten gebe es nicht. Auch eine Pflicht zur Hinterlegung eines "Nachschlüssels" für das Kryptoprodukt bei den Behörden ist nach Angaben des Ministeriums abgewehrt worden.

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AUSNAHME: MOBILTELEFONE UND DECODER Von der Exportkontrolle ausgenommen sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums einzelne Produktgruppen wie bestimmte Schnurlostelefone oder Pay-TV-Decoder. Außerdem bliebe sogenannte Public-Domain-Software frei verfügbar. Die Regelung müsse nun als Verordnung in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierten, daß die Bundesregierung dem Druck der USA zu einer verschärften Verschlüsselungskontrolle nachgegeben habe. Die Vereinbarung beeinträchtige absehbar den auf der Hand liegenden Bedarf von Datenanwendern, ihre geschäftliche und persönliche Kommunikation vor unbefugter Kenntnisnahme zu sichern. Auch würden die Marktchancen deutscher Hersteller leistungsfähiger Verschlüsselungssoftware bedenklich geschmälert. Bei der Umsetzung des Abkommens in nationales Recht müßten deshalb nachteilige Folgen soweit möglich begrenzt werden.

8. December 1998 Mit Material von: AP


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