FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Strategische Ueberwachung durch BND - "politische Integrit

http://www.yahoo.de/schlagzeilen/19981215/kurzberichte/913733400-0000003261.html


Dienstag, 15. Dezember 1998, 14:50 Uhr

Bundesregierung verteidigt in Karlsruhe BND-Abhörbefugnisse

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat die Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst verteidigt. Die Ausweitung der Abhörbefugnisse des Geheimdienstes sei notwendig gewesen, damit Deutschland seine «politische Integrität und Handlungsfähigkeit» wahren könne, sagte Innenstaatssekretär Schapper heute in einer Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter verhandeln zwei Tage lang über die Verfassungsbeschwerden des Strafrechtsprofessors Michael Köhler.


http://www.yahoo.de/schlagzeilen/19981215/politik/913743480-0913739945 -0000266708.html


Dienstag, 15. Dezember 1998, 17:38 Uhr

Kläger werfen BND Grundrechtsverletzung vor

Bundesregierung verteidigt in Karlsruhe das G-10-Gesetz - «Hätte Rabta verhindern können»

Karlsruhe (AP) Die Überwachung internationaler Telefongespräche durch den Bundesnachrichtendienst (BND) steht seit Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.

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Von täglich acht Millionen Telefonverbindungen zwischen dem Ausland und Deutschland könnten die BND-Antennen nur 15.000 überhaupt empfangen. «Es bleibt Zufall, ob ein bestimmter Anschluß gerade über den von uns erfaßten Satelliten telefoniert.» Rund 700 Verbindungen täglich würden maschinell nach Suchbegriffen überprüft, etwa einer technischen Bezeichnung. Die Suchwörter müssen vom Bundesinnenminister und einer parlamentarischen Kontrollkommission genehmigt werden. In 70 Faxen und Telexen stoße der Computerscanner auf ein Suchwort - bei Gesprächen sei die Technik noch überfordert. Nur 20 Texte böten Anhaltspunkte für einen Verdacht und würden zur Auswertung weitergegeben, sagte Hanning. Der BND sei keine Geheimpolizei.

[...]

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil des höchsten Gerichts wird im Frühjahr erwartet.


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