FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1718/1.html


BND-Kompetenzen auf dem Prüfstand

Christiane Schulzi-Haddouti 15.12.98

Schrittweise Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses?

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Die vorherigen Instanzen hatten aus Gründen der "Nationalen Sicherheit" keinen Einblick in die betreffenden Akten erhalten. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrags angekündigten Informationsfreiheitsgesetzes wird daher auch hierzu mit Spannung die Entscheidung der obersten Richter erwartet.

Nach Angaben des BND vom 5. August 1998 fallen täglich innerhalb Deutschland rund 150 Millionen Fernmeldeverkehre an. Diese seien "von vornherein ausgeschlossen". Von den täglich ca. 8 Millionen Fernmeldeverkehren, die zwischen Deutschland und anderen Staaten geführt werden, "gelangen weniger als 0,1 Promille in den maschinellen Selektrionsprozeß des BND, weniger als 0.01 Promille gelangen schließlich zur Kenntnis von Bearbeitern im BND". Die Ausbeute des BND-Lauschangriffs ist in der Tat mager: Seit 1994 wurden nach Angaben des BND ein knappes Dutzend Hinweise auf mögliche Straftäter an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele fordert jetzt eine Überprüfung des G-10-Gesetzes, da es in der praktischen Bilanz "nichts gebracht" habe. Auch das Bundeskriminalamt kritisierte, daß der BND bislang keine brauchbaren Hinweise für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens habe. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Claus Henning Schapper, räumte hingegen in seiner Stellungnahme vor dem Gericht ein, daß "bereits die Zufälligkeit der Übertragungswege" dazu führe, "daß der BND nie ein umfassendes, vollständiges Bild des Fernmeldeverkehrs einer bestimmten Person anstrebt und erhebt, sondern daß er immer nur Mosaiksteine eines Geschehens erfassen kann." Er begründete die geringe Ausbeute von "etwa zwei Dutzend" Übermittlungen an die Strafverfolgungsbehörden damit, daß "bestimmte Tatsachen für den Verdacht einer Straftat statt lediglich tatsächlicher Anhaltspunkte erforderlich sind."

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Köhler sieht in den Überwachungsbefugnissen sogar die "schrittweise Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses". Unbeeinflußt sei die Kommunikation nur noch bei Verschlüsselung. Einzelne Privatpersonen und Unternehmen setzten auf die Verschlüsselung, da man "wegen dem G-10-Gesetz nicht mehr auf Intaktheit des Fernmeldegeheimnisses vertrauen" könne. Aber nicht jeder sei organisatorisch in der Lage, Verschlüsselungssysteme einzusetzen. Neben den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wurden als Sachverständige die Professoren Andreas Pfitzmann, Alex Waibel und Werner Wiesbeck geladen, die im wesentlichen die technischen Hintergründe erläutern sollen.


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