FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

BND muss sich vor Rot-Gruen nicht fuerchten

http://www.ksta.de/ksta/text/blick/tagesthema.html#2


Verfassungsgericht zur Telefon-Überwachung

Sicherheit und Recht und Freiheit?

Karlsruhe prüft, ob das Aufzeichnen von Auslandsgesprächen verfassungswidrig ist

Von Christian Rath

Karlsruhe - Der Bundesnachrichtendienst (BND) muß sich vor Rot-Grün nicht fürchten. Die neue Bundesregierung verteidigte gestern vor dem Bundesverfassungsgericht nachdrücklich die erweiterten Befugnisse des deutschen Auslands-Geheimdienstes. Seit 1994 darf der BND den internationalen Fernmeldeverkehr auch im Hinblick auf Straftaten mit Auslandsbezug abhören. Hiergegen hatten unter anderem der Hamburger Strafrechtsprofessor Michael Köhler und die Berliner "tageszeitung" (taz) Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Verbrechensbekämpfungsgesetz hat sich bewährt", erklärte Innenstaatssekretär Claus-Henning Schapper (SPD) gestern in Karlsruhe. Er lobte vor allem die Möglichkeit, den Nachrichtendienst gezielt nach internationalen Waffenhändlern suchen zu lassen. Vorfälle wie um die libysche Giftgasfabrik in Rabta könnten so künftig vermieden werden. "Für diese Fabrik haben deutsche Firmen wesentliche Teile zugeliefert. Doch der BND mußte von Geheimdiensten des befreundeten Auslands informiert werden", klagte Schapper. Es müsse der Eindruck vermieden werden, daß deutsche Behörden bewußt wegschauen, wenn es um lukrative, aber verbrecherische Geschäfte deutscher Firmen gehe.

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