FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Ausnahmen für Großkonzerne

http://www.taz.de/tpl/1999/07/01.fr/ibox?Ueber=&re=is&name=a0165


Ausnahmen für Großkonzerne

Die Regierung empfiehlt Verschlüsselung für alle, aber das Wirtschaftsministerium arbeitet fleißig weiter an einer Verordnung zur totalen Überwachung des Internets

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Nur ein Zugeständnis macht der neue Entwurf: Der Kreis derjenigen, die verpflichtet werden sollen, die technischen Überwachungsmöglichkeiten "vorzuhalten", wird näher definiert und in mehrere Gruppen unterteilt. Zur ersten gehören die "Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden". Für diese "Fallgruppe" - und unter sie dürfte der überwiegende Teil der Netzbetreiber fallen - ändert sich nach den neuen Überlegungen absolut gar nichts. Sie werden wie im zurückgezogenen Entwurf via Einzelgenehmigung darauf verpflichtet, die "Übermittlung der zu überwachenden Telekommunikation an die berechtigten Stellen über geeignete Telekommunikationsnetze" sicherzustellen - mit allem nötigen Aufwand und allen Kosten.

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Wolfgang Gast, wgast@csi.com

"Aus Gründen der inneren Sicherheit weiterhin ein unverzichtbares Hilfsmittel der Ermittlungsbehörden"

taz Nr. 5874 vom 1.7.1999 Seite 20 Internet 234 Zeilen
TAZ-Bericht Wolfgang Gast
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