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http://www.deutsches-patentamt.de/presse/mi_99/ind14_99.htm
Blatt für PMZ
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen
Herausgegeben vom Deutschen Patentamt
Mitteilung Nr. 14/99
des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erteilung von Auskünften
Vom 26. Juli 1999
1. Auskünfte aus dem Markenregister, der Patentrolle, der Gebrauchsmusterrolle und dem Musterregister werden vom Deutschen Patent- und Markenamt an jedermann erteilt. Verfahrensbeteiligte erhalten auch Auskunft zum Rechts- oder Verfahrensstand ihrer Schutzrechtsanmeldungen.
2. Weitergehende Auskünfte, zum Beispiel in bezug auf identische oder ähnliche Marken, werden nicht mehr erteilt.
Der Präsident des Deutschen Patentamts Dipl.-Ing. N. Haugg
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3620-4.3.2.-Bd.I/99-11