FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

BGH: I ZR 100/96 - "Elektronische Pressearchive"

[Die langerwartetete Begruendung fuer dieses BGH-Urteil liegt nunmehr vor und steht online zur Verfuegung. Im Effekt eine wesentliche Befestigung oder sogar Ausdehnung der Reichweite des Urheberrechtsschutzes in Deutschland --AHH]

http://transpatent.com/ra_krieger/bgh/elarchiv.html


URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFES Elektronische Pressearchive

mitgeteilt und bearbeitet von Dr. jur. H. Jochen Krieger Rechtsanwalt in Düsseldorf

Amtliche Leitsätze:

UWG § 1; UrhG §§ 16, 53 Abs. 2 Nr. 2

a) Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs können nicht allein darauf gestützt werden, daß ein Mitbewerber im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit regelmäßig fremde Urheberrechte verletzt.

b) Ein elektronisches Pressearchiv, das ein Unternehmen zur Benutzung durch eine Mehrzahl von Mitarbeitern einrichtet, ist kein Archiv im Sinne des § 53 Abs.. 2 Nr. 2 UrhG.

BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - I ZR 100/96 - OLG Düsseldorf / LG Düsseldorf

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