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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Nochmal: "WEBSPACE"

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PRESSEMITTEILUNG der What's Up AG zum Thema Webspace

What's up Informationmanagement AG hat seit 1996 Rechte an der Deutschen Marke "Webspace" - Widerspruch eingelegt

Unterhaching, 03. August 1999 - Die What's Up AG hat den Anbieter von Internetdienstleistungen abgemahnt, der die Deutsche Marke "Webspace" für sich in Anspruch nimmt und durch einen branchenweiten Abmahnungsprozeß derzeit auf sich aufmerksam macht. Bereits seit 1996 ist die What's Up AG Inhaberin der Deutschen Marke "Webspace" für Software.

Obwohl diese Marke seit 27. August 1996 Priorität genießt, wurde kürzlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die identische Bezeichnung "Webspace" für Hard- und Software sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Internet Präsentationen angemeldet. Die What's Up AG weißt darauf hin, daß sie gegenüber dem Inhaber der jüngeren Marke prioritätsältere Rechte hat. Außerdem besteht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Bezeichnungen. Aus diesem Grund hat What's Up ihre Rechtsanwälte beauftragt, Widerspruch gegen die jüngere Markeneintragung beim DPMA einzulegen. Der Widerspruch wurde bereits eingelegt.

Die Rechtsanwälte von What's Up haben den Anmelder Klaus Thielker ebenfalls bereits abgemahnt. Dieser hat jetzt eine Teilunterlassungserklärung abgegeben. Er hält allerdings weiterhin daran fest, daß er die Bezeichnung "Webspace" als Markeninhaber für seine Internetdienstleistungen exklusiv verwenden könne. Die What's Up AG ist sich sicher, daß sie dem Inhaber der jüngeren Marke die markenmäßige Benutzung der Bezeichnung untersagen kann. Die What's Up AG läßt derzeit prüfen, inwieweit gerichtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Anmelder der jüngeren Marke erfolgsversprechend sind.

Außerdem ist eine Nutzung des Markennamens des Anbieter der Internetdienstleistungen zur Zeit nur in Form von Abmahnungen festzustellen. Zum einen ist die Website des Anmelders der jüngeren Marke derzeit "wegen Bauarbeiten" nicht zu erreichen. Zum anderen verwendet der Anmelder der jüngeren Marke die Bezeichnung "Webspace" nur, um Unternehmen zu untersagen, den Begriff in Zusammenhang mit ihren Geschäften zu verwenden. Bereits kurz nach der Anmeldung der Marke im Juni dieses Jahres hat der Anmelder begonnen, durch einen Anwalt eine Vielzahl von Internet Providern wegen der Verwendung des Begriffes "Webspace" abzumahnen Die What's Up AG weist ausdrücklich daraufhin, daß diese Vorgehensweise keineswegs ihren Geschäftsgepflogenheiten entspricht.

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