FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Evaluierungsbericht des IuKDG

http://www.iid.de/iukdg/Pm160699.html


Bonn, Pressemitteilung vom 16. Juni 1999 Evaluierungsbericht des IuKDG

Erfahrungsbericht zum Multimediagesetz vorgelegt

Müller: Breite Akzeptanz neuer Medien erzielt

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den von Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller vorgelegten Erfahrungsbericht zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG), dem sog. Multimediagesetz, beschlossen, das zeitgleich mit dem Mediendienste-Staatsvertrag der Länder am 1. August 1997 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wurden neue Wege in der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen beschritten, mit denen dem grundlegenden Wandel und der Dynamik der technischen Entwicklung bei den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten Rechnung getragen werden soll. Der Deutsche Bundestag hat deshalb bei Verabschiedung des Gesetzes die Bundesregierung aufgefordert, die Entwicklung bei den neuen Diensten zu beobachten und spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes darüber zu berichten.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Das Multimediagesetz hat eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von E-Commerce in Deutschland gelegt. Die moderne Ausgestaltung des Gesetzes hat auch zu einer breiten Akzeptanz neuer Medien in Deutschland geführt. Insbesondere die Gewährleistung eines sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs hat zu einem starken Anstieg der Internetnutzer beigetragen. Allein 1998 stieg die deutsche Internetgemeinde um 32 Prozent auf 7,3 Mio Nutzer. Dieses Jahr wird voraussichtlich die Zehn-Millionen-Schwelle überschritten. E-Commerce wird damit mehr und mehr zu einem bedeutenden Wirtschaftssektor. Deutschland darf in seinen Anstrengungen nicht nachlassen, um bestehende Beschäftigungspotentiale besser zu nutzen."

Der Bericht ist das Ergebnis eines engen Dialogs mit den Beteiligten in Industrie, Wirtschaft und Verbänden sowie Wissenschaft und Verwaltung. Er berücksichtigt die Erfahrungen der Länder mit der Umsetzung des Mediendienste-Staatsvertrages, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelungen sowie die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene. Trotz des kurzen Erfahrungszeitraums lassen sich bereits wichtige Schlußfolgerungen über die Anwendung des Gesetzes und zu dessen Weiterentwicklung ziehen:

Mit dem IuKDG wurden verläßliche rechtliche Rahmenbedingungen für Anbieter und Nutzer geschaffen. Diese sind wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Erschließung der neuen Dienste in Deutschland. Mit der Neuorientierung der Medienordnung, d.h. der Dreiteilung der Medienangebote in Teledienste, Mediendienste und Rundfunk, wurde ein tragfähiges, wenn auch mit Blick auf die Globalisierung der Märkte und Konvergenz der einzelnen Branchen weiter zu entwickelndes Regulierungsmodell geschaffen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, daß in wichtigen Angebots- und Nutzungsbereichen eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Kategorien möglich ist. Deutschland hat mit dem Multimediagesetz die internationale Diskussion zu EU- und weltweiten Standards für die neuen Dienste maßgeblich bestimmt; dies betrifft die Zulassungs- und Anmeldefreiheit für neue Dienste ebenso wie die Regelungen zur Haftungsprivilegierung der Provider, die Regelungen zu sicheren digitalen Signaturen und zum Jugendschutz mit der gesetzlichen Verankerung der freiwilligen Selbstkontrolle und dem technischen Selbstschutz (z.B. Filtertechnologien). Ansatzpunkte für einen grundlegenden Novellierungsbedarf beim IuKDG haben sich bisher nicht ergeben. Es hat sich aber gezeigt, daß in einzelnen Regelungsbereichen, insbesondere beim Verbraucherschutz und Jugendschutz, gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht, um die Akzeptanz der neuen Dienste auf der Nutzerseite zu erhöhen und die Bedingungen für die Informationsgesellschaft in diesem Bereich zu verbessern. Im Datenschutz müssen die verschiedenen Regelungen besser aufeinander abgestimmt und damit mehr Transparenz für die Anbieter geschaffen werden. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus der Umsetzung der zur Zeit beratenen EG-Richtlinien zu elektronischen Signaturen und zu rechtlichen Aspekten des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Die Ergebnisse des IuKDG-Berichts wird die Bundesregierung im Aktionsplan "Innovationen und Arbeitsplätze der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts", der für Herbst 1999 vorgesehen ist, umsetzen. Der Bericht wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Unterrichtung zugeleitet.


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