FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
![]() |
------- Forwarded Message Follows ------- Cc: Bizer@jur.uni-frankfurt.de Reply-to: fox@secorvo.de Date: Thu, 18 Mar 1999 23:36:12 +0100 Subject: EC-Karten-DES-Schluessel gebrochen? Priority: normal To: krypto@rhein-main.de From: "Dirk Fox" <fox@secorvo.de> Organization: Secorvo Security Consulting GmbH Der folgende Beitrag koennte den Verdacht erhaerten, dass einer der von den Banken im Zusammenhang mit EC-Karten bisher verwendeten DES-Schluessel tatsaechlich gebrochen wurde. Mit bestem Gruss, Dirk Fox -------------------- schnipp schnapp -------------------- Gericht liess Frage nach Sicherheit des PIN-Codes offen Warum ein Scheckkartendieb Computer und Kartenlesegeraet mit sich fuehrte, blieb in der ersten Instanz ungeklaert Bruchsal/Bad Schoenborn-Mingolsheim Ist der Mann, der am 9. April vergangenen Jahres im Mingolsheimer Thermarium als mutmasslicher Seriendieb festgenommen wurde, das Genie, dem es gelungen ist, die PIN-Codierung von Scheckkarten zu entschluesseln oder zu ueberspielen? Entgegen den Versicherungen der Kreditwirtschaft, dies sei nicht moeglich? Oder handelt es sich bei dem 51jaehrigen angeblich wohnsitzlosen deutschen Staatsangehoerigen lediglich um einen Herrn mit einigen skurrilen Angewohnheiten, als da waeren: im suedwestdeutschen Raum von Thermalbad zu Thermalbad zu ziehen, um dort gelegentlich mit selbstgebastelten Generalschluesseln die Spinde anderer Badegaeste zu kontrollieren? Wobei zu seinen Badesachen neben dem Laptop und einem Keyboard auch ein Kartenlesegeraet gehoert, mit dessen Hilfe er einer anderen Marotte nachgeht, naemlich einem erklaerten Interesse an Magnetstreifen? Diese Fragen stellten sich gestern dem Bruchsaler Schoeffengericht, das die Beantwortung der Frage nach der Sicherheit von Scheckkarten in seinem Urteil freilich vermied. Es sprach den wegen Diebstahls und Computerbetrugs angeklagten notorischen Straftaeter in einem Punkt frei, der andernfalls eine Antwort unvermeidlich gemacht haette. Eine 35jaehrige Zahntechnikerin hatte das Thermarium besucht und am naechsten Morgen den Verlust der Scheckkarte festgestellt, die mit im Spind eingeschlossen gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt war von ihrem Konto an fuenf verschiedenen Geldautomaten schon ein Betrag von zusammen mehreren tausend Mark abgehoben worden, und zwar ohne einen einzigen Fehlversuch beim Eingeben des Codes. Mehr noch: Die Zeugin, die von der Vorsitzenden Andrea Clapier-Krespach als sehr glaubwuerdig charakterisiert wurde, schloss mehrfach ausdrucklich aus, dass sie einen Merkzettel mit dem PIN-Code mit sich gefuehrt haben koennte. Sie hebe grundsaetzlich kein Geld an Automaten ab, und den Zettel mit ihrer Nummer von der Bank habe sie vernichtet. Nur: Anders als die Staatsanwaeltin, die nach dem Anschauen eines Ueberwachungsvideos aus der Badeanstalt zu der Ueberzeugung gelangte, der Spind, an dem sich der Angeklagte zu schaffen machte, sei identisch mit dem der Zeugin gewesen, hatte das Gericht "letzte Zweifel", dass der Angeklagte auch der Dieb war, und entschied zu seinen Gunsten. Und nachdem der Diebstahl in diesem Fall vom Tisch war, musste hier auch nicht mehr der Vorwurf des Computerbetrugs eroertert werden. Umgekehrt im zweiten aus einer ganzen Reihe von Verdachtsfaellen, den die Kriminalpolizei schliesslich, weil sie ihrer Sache sicher war, aufgriff und weiterverfolgte. Diesmal hatte auch das Gericht keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Dieb der Scheckkarte war. Allerdings gab die bestohlene 56jaehrige Frau an, ihre vierstellige PIN-Nummer, codiert in einer Telefonnummer auf einer ebenfalls verschwundenen Visitenkarte, mit sich gefuehrt zu haben. So war es auch hier nicht mehr zwingend, den Zweck der elektronischen Ausruestung zu eroerten. Sie wurde im uebrigen von Sachverstaendigen fuer untauglich erklaert, auch wenn sich auf dem Laptop Software fuer Kartenlesegeraete fand. Allerdings befindet sich auf ihm ebenfalls eine bislang noch nicht entschluesselte Datei, zu der der Angeklagte das Passwort nicht nennen will. Auch vor Gericht verweigerte er Angaben, jedoch war er nicht mehr ganz so verschwiegen wie nach seiner Festnahme, als er nicht einmal seinen Namen sagen wollte. Aus der Verlesung frueherer Urteile - die erste Vorstrafe erhielt er 1968 - war zu erfahren, dass er mit einem IQ von 130 als hochintelligent gilt, ein Studium der Mathematik und Physik abgebrochen hat, sich auf Computer spezialiiserte und ein Programm zur Faelschung von Generalschluesseln entwickelte, wie er auch sonst von seinen Talenten zumeist einen destruktiven Gebrauch machte, der ihn immer wieder ins Gefaengnis fuehrte. Diesmal brachte ihm der Kartendiebstahl mit einem Folgeschaden von fast 10.000 DM zwei Jahre und sechs Monate Gefaengnis ein, wobei das Urteil noch nicht rechtskraeftig ist. Die Staatsanwaeltin hatte vier Jahre gefordert. Badische Neueste Nachrichten, Nr. 45, 6./7.3.1999, S. 34 -------------------------------------------------------- Dipl.-Inform. Dirk Fox E-Mail fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Tel. +49 721 6105-454 Albert-Nestler-Strasse 9 Fax +49 721 6105-455 D-76131 Karlsruhe http://www.secorvo.de -------------------------------------------------------- Mitherausgeber "Datenschutz und Datensicherheit" (DuD) http://www.dud.de Tel. +49 721 9822-864, Fax -863 -------------------------------------------------------- PGP-Fingerprint 0150 FB04 FAAD D79E 551D D6BC 85CF CC1DZurück