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Heise News-Ticker: DENIC muß Schadenersatz

http://www.heise.de/newsticker/data/ll-21.07.99-000/

DENIC muß Schadenersatz leisten

Das DENIC ist im Streit um die Vergabe eines Domainnamens erstmals zu Schadensersatz verurteilt worden. Die deutsche Zentralstelle für die Registrierung von Domainnamen (kurz DENIC) hatte sich nach einer mündlichen Gerichtsverhandlung geweigert, den Domainnamen foris.de auf den Rechteinhaber des Markennamens Foris zu übertragen.

In seiner Urteilsbegründung führte das Landgericht Magdeburg aus, daß dem DENIC seit der mündlichen Verhandlung am 21.5.1999 bekannt sei, daß die FORIS Marketing GmbH keine Rechte an dem Markennamen Foris hat. Die Domain sei auf die Klägerin, die Foris Beteiligungs AG, zu übertragen. Zusätzlich müsse das DENIC Schadenersatz für die Zeit seit dem 22.5.1999 zu leisten. Zur Höhe der Schadenersatzforderung wollte sich der Kläger nicht äussern. Das Urteil wird morgen rechtskräftig.

Die DENIC-Geschäftsführerin Sabine Dolderer erklärte, daß die Domain auf die Foris Beteiligungs AG umgetragen werde, sobald die im Urteil geforderte Sicherheitsleistung gezahlt sei. Das DENIC werde aber auf jeden Fall in Berufung gehen. Eine private Vergabestelle könne nach ihrer Aussage keine Prüfungsstelle für Namensrechte sein; die Prüfung sei nach den Vergaberichtlinien des DENIC die Aufgabe des Antragstellers. Den Schadenersatzforderungen sieht man daher gelassen entgegen.

Das Urteil des Gerichts kann auf den Seiten des Landgerichts Magdeburg nachgelesen werden. (ll/c't)

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