FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

GEMA: Prozesswelle?

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Gema will Gebühr für CD-Brenner erheben / "ComputerPartner": Verfahren gegen Hewlett-Packard eingeleitet / Bei erfolgreicher Klage der Gema rollt Prozesswelle auf Hersteller von CD-Brennern zu

München (ots) - Die Tatsache, dass sich mit Hilfe handelsüblicher CD- Brenner für PCs nicht nur Daten, sondern auch Musik auf CDs kopieren lassen, hat jetzt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) zum Handeln aufgerufen. Einem Bericht der IT-Fachhandelszeitschrift zufolge will die Gema jetzt auch eine Gebühr für CD-Brenner erheben. Eine entsprechende Klage gegen den Hersteller Hewlett-Packard ist eingereicht und wird im November verhandelt.

Die Gema betont, man wolle die Urheberrechte der Künstler vor dem massenhaften privaten Kopieren geistigen Eigentums schützen, so der Vorsitzende der Gema, Prof. Dr. Reinhold Kreile, in "ComputerPartner". Es würde sich bei der geforderten Abgabe in keiner Weise um eine Sonderabgabe als Pauschalersatz für Schäden durch Raubkopieren handeln, sondern um die angemessene und gesetzlich garantierte Entlohnung für kreative Leistungen.

Derzeit wird bei CD-Brennern für PCs, die mit normalen CD-Rohlingen arbeiten, noch keine Gema-Gebühr erhoben. Nur auf die speziellen Audio-Rohlinge, die für den Betrieb in Stand-Alone-Geräten für Audiodaten erforderlich sind, ist die Abgabe in Höhe von zwölf Pfennig pro Spielstunde schon aufgeschlagen. Auch die Verkaufspreise für diese Geräte werden bereits inklusive Aufschlag (2,50 Mark pro Gerät) kalkuliert. Jetzt fordert die Gema 20,50 Mark pro Standard-CD- Brenner von Hewlett-Packard ein - rückwirkend vom 1. Januar 1998, so "ComputerPartner". Bei einer geschätzen Verkaufszahl von einer Million Brennern in den letzten zwei Jahren in Europa summieren sich dabei die Nachzahlungen auf rund 20 Millionen Mark.

Ein Erfolg der Klage ist noch nicht absehbar, berichtet die Zeitschrift. Die meisten CD-Brenner würden nicht zum Kopieren von Musikdaten, sondern vielmehr zur Sicherung und zum Transport eigener Daten eingesetzt. Außerdem gebe es genügend Verschlüsselungstechnologien, mit denen die private Vervielfältigung effizient kontrolliert werden könne, so die Aussage von Hewlett- Packard. Sollte die Klage aber Erfolg haben, ist mit einer Prozesswelle gegen alle Hersteller von CD-Brennern zu rechnen.

ots Originaltext: "ComputerPartner" Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

Für Rückfragen:
Hans-Jürgen Humbert, Redaktion "ComputerPartner",
Tel. 089/ 360 86-875, Fax 089/ 360 86-389

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