FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Grünbuch über den Beitrag der Informationen von staatliche

http://www2.echo.lu/info2000/en/publicsector/greenpaper.html


GRÜNBUCH ÜBER DIE INFORMATIONEN DES ÖFFENTLICHEN SEKTORS IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT

IP/99/32 Brüssel, den 20. Januar 1999

Grünbuch über den Beitrag der Informationen von staatlichen Stellen für die Informationsgesellschaft

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Grünbuch darüber zu veröffentlichen, wie die von staatlichen und öffentlichen Stellen gesammelten Informationen so genutzt werden können, daß die europäischen Bürger und Unternehmen auf dem Weg in die Informationsgesellschaft daraus den größten Nutzen ziehen können. Zahlreiche Informationen, die öffentliche Stellen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesammelt haben, könnte die Multimediawirtschaft nutzen, um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Bürger könnten besser ihre Rechte wahrnehmen, wenn z.B. Informationen darüber leicht zugänglich wären, unter welchen Bedingungen man in anderen Mitgliedstaaten arbeiten, studieren oder als Rentner leben kann. Viele hätten gern vollständige Informationen über steuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitenden Einkäufen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen könnte gesteigert werden, wenn sie schnell und einfach in Erfahrung bringen könnten, welche Vorschriften und Verfahren gelten, falls sie in andere Länder exportieren möchten. Informationen über all dies gibt es zwar. Die technischen und rechtlichen Verfahren und Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten sie zur Verfügung stellen, sind unterschiedlich und daher für Bürger und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten wenig transparent. Das Grünbuch ruft zur Diskussion auf und stellt Fragen dazu, wie diese Situation verbessert werden kann. Die Kommission bittet um Antworten bis zum 1. Juni 1999.

Das auf Vorschlag der für Fragen der Informationsgesellschaft zuständigen Kommissionsmitglieds, Martin Bangemann, erarbeitete Grünbuch basiert auf einem Konsulationsprozeß, der bereits im Juni 1996 begonnen hat. Mit Mitgliedstaaten und Vertretern von Bürgern, Nutzergruppen, Privatwirtschaft und insbesondere den Informationsinhaltsproduzenten untersuchte die Kommission, wie die riesige Anzahl von nicht vertraulichen Informationen, über die öffentliche Stellen verfügen, am besten für Bürger und Unternehmen genutzt werden kann.

Die europäische Wirtschaft leidet unter einem Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Konkurrenten aus den USA, wo schon 1966 ein ,Freedom of Information Act" verabschiedet wurde. Seither gewähren öffentliche Stellen in den USA kostenlos oder für wenig Geld Zugang zu hochentwickelten, leistungsfähigen Informationssystemen.

Auch in Europa beginnen einige Mitgliedstaaten diesen Weg zu beschreiten. Aber die Strategien, Rechtsvorschriften und Systeme hier sind uneinheitlich und dadurch oft wenig nutzerfreundlich und wenig transparent.

Das Grünbuch schlägt nicht vor, daß die Mitgliedstaaten mehr Informationen sammeln oder veröffentlichen sollten, sondern daß die vorhandenen und im Prinzip zugänglichen Informationen potentiellen Nutzen unter transparenteren und einfacheren Bedingungen zur Verfügung gestellt werden sollten. In einigen Fällen wird das bessere technische Lösungen erfordern, in anderen Fällen können Verwaltungsverfahren vereinfacht und verbessert werden. Manchmal werden politische Lösungen notwendig sein.

Sie ist dabei der Meinung, daß die europäische Ebene zu diesen Lösungen beitragen könnte

durch Diskussion darüber, ob gesetzgeberische Maßnahmen, Empfehlungen, Leitlinien oder andere bindende Regeln helfen könnten, indem ein europaweiter Erfahrungsaustausch organisiert wird, durch Informationsmaßnahmen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen über schon vorhandene Informationsquellen, durch Demonstrations- und Pilotprojekte, um neue Technologien, neue Informationsdienste, und neue Modelle privat/öffentlicher Partnerschaften auszuprobieren, durch Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

Bei all dem wird die Kommission das Subsidiaritätsprinzip beachten.

Um die Diskussion darüber voranzubringen, stellt das Grünbuch eine Reihe von Fragen, z.B.:

Wie soll der Begriff ,vom öffentlichen Sektor zur Verfügung gestellte Information" eigentlich definiert werden? (Die Definitionen dafür sind in Europa bisher uneinheitlich.) Welche neuen Hindernisse entstehen auf europäischer Ebene dadurch, daß die Bedingungen für den Zugang zu solchen Informationen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind? Welche Lösungen für dieses Problem bieten sich an? Könnte ein europaweites Verzeichnis darüber, welche Informationen wo zur Verfügung stehen, Bürgern und Unternehmen helfen? Wie könnte dies am besten verwirklicht werden? Welche Art von Inhalten sollten solche Verzeichnisse enthalten? Welche Folgen hat die Tatsache, daß die Mitgliedstaaten für diese Art von Informationen unterschiedliche Preise verlangen? Kann der Umgang mit von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellten Daten Wettbewerbsverzerrungen verursachen? Welche Aspekte des Urheberrechts, Datenschutzes und der Haftung ergeben sich in diesem Zusammenhang?

Die Kommission bittet alle Interessierten Antworten auf diese Fragen und Diskussionsbeiträge bis zum 1. Juni 1999 einzureichen. Die e-mail Adresse lautet: pubinfo@cec.be. Das Grünbuch ist auf dem Internet zu finden unter: http://www.echo.lu/legal/en/access/access.html.


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