FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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http://www.frankfurter-rundschau.de/fr/181/t181001.htm
Anklage
Kinderpornographie per E-Mail verbreitet
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Vor Gericht sagte der 32jährige, die Versendung der Porno-Bilder von seiner E-Mail-Adresse sei ohne sein Wissen erfolgt. Ein Unbekannter müsse dazu sein Pseudonym benutzt haben, mit dem er zuvor aus Neugier die pornographischen Darstellungen aus dem Internet abgerufen habe. Dieses Pseudonym ermögliche Unbefugten die Benutzung seines E-Mail-Anschlusses.
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